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Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Vordrucke 2010

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BMF, Schreiben v. 1.10.2009, IV B 9 - S 7344/09/10002, BStBl I 2009, 1248

Bezug: BMF-Schreiben vom 26.6.2009, IV B 9 – S 7344/09/10002 (2009/0387016);

TOP 27 der Sitzung USt IV/09 vom 29. September bis 1.10.2009

3 Anlagen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2010 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

– USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010
– USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und
  Anmeldung der Sondervorauszahlung 2010
– USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010

(2) Auf Grund der durch Art. 7 Nr. 14 und 15 i.V.m. Art. 39 Abs. 9 des Jahressteuergesetzes 2009 – JStG 2009 – vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2794, BStBl 2009 I S. 74) mit Wirkung vom 1.1.2010 geänderten §§ 18a, 18b UStG hat der Unternehmer die nach § 3a Abs. 2 UStG i.d.F. des Art. 7 Nr. 2 JStG 2009 im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird, in seiner Zusammenfassenden Meldung anzugeben und in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) gesondert zu erklären. Dementsprechend sind im Vordruckmuster USt 1 A derartige nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG ab 1.1.2010 in der Zeile 41 (Kennzahl – Kz – 21) gesondert anzugeben.

(3) Für die Angabe der übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären, ist im Vordruckmuster USt 1 A die Zeile 42 (Kz 45) vorgesehen.

(4) Die nach § 3a Abs. 2 UStG i.d.F. des Art. 7 Nr. 2 JStG 2009 im Inland...

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  (1) 1Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 2 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die ...

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