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Umsatzsteuer-Umrechnungskurse August 2012

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BMF, Schreiben v. 3.9.2012, IV D 3 - S 7329/12/10001, BStBl I 2012, 924

Gemäß § 16 Absatz 6 Satz 1 UStG werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat August 2012 wie folgt bekannt gegeben:

Euro-Referenzkurse

Australien 1 EUR = 1,1841 AUD Mexiko 1 EUR = 16,3600 MXN
Brasilien 1 EUR = 2,5170 BRL Neuseeland 1 EUR = 1,5306 NZD
Bulgarien 1 EUR = 1,9558 BGN Norwegen 1 EUR = 7,3239 NOK
China (VR) 1 EUR = 7,8864 CNY Philippinen 1 EUR = 52,173 PHP
Dänemark 1 EUR = 7,4454 DKK Polen 1 EUR = 4,0934 PLN
Großbritannien 1 EUR = 0,78884 GBP Rumänien 1 EUR = 4,5176 RON
Hongkong 1 EUR = 9,6177 HKD Russland 1 EUR = 39,6334 RUB
Indien 1 EUR = 68,8632 INR Schweden 1 EUR = 8,2805 SEK
Indonesien 1 EUR = 11.777,55 IDR Schweiz 1 EUR = 1,2011 CHF
Israel 1 EUR = 4,9779 ILS Singapur 1 EUR = 1,5480 SGD
Japan 1 EUR = 97,58 JPY Südafrika 1 EUR = 10,2585 ZAR
Kanada 1 EUR = 1,2315 CAD Thailand 1 EUR = 38,974 THB
Korea, Republik 1 EUR = 1.403,93 KRW Tschechien 1 EUR = 25,021 CZK
Kroatien 1 EUR = 7,4853 HRK Türkei 1 EUR = 2,2291 TRY
Lettland 1 EUR = 0,6963 LVL Ungarn 1 EUR = 278,93 HUF
Litauen 1 EUR = 3,4528 LTL USA 1 EUR = 1,2400 USD
Malaysia 1 EUR = 3,8643 MYR        

Die übrigen Währungen sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.

Eine monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zum Herunterladen bereit.

 

Normenkette

UStG § 16 Abs. 6

 

Fundstellen

BStBl I, 2012, 924

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      (1) 1Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. 2Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, soweit für sie die ...

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