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Steuerverwaltung: Umstellung des Rechnungswesen auf den Euro

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OFD Erfurt, Verfügung v. 10.1.2001, S 1900 A - 26 - St 321 (U)

Nach Rdn. 2.3.1 des BMF-Schreibens vom 15.12.1998, BStBl 1998 I S. 1625 ist ein Wechsel der Währungseinheit während eines Wirtschaftsjahres (unterjährige Umstellung) nicht zulässig. Als Ausnahme wurde nur der Wechsel auf den Euro (EUR) zum 1.1.1999 oder zum 1.1.2002 bei abweichendem Wirtschaftsjahr zugelassen.

Erläuternd dazu sagt das BMF-Schreiben vom 15.4.1999, BStBl 1999 I S. 437 aus, dass das grundsätzliche Verbot einer Umstellung des Rechnungswesens auf den EUR innerhalb eines Wirtschaftsjahres nicht auf das tatsächliche Buchungsgeschehen, sondern auf den Buchungszeitraum abstellt. Die zunächst noch in DM vorgenommenen Buchungen müssen hierfür auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres in EUR rückkonvertiert werden. Die für abweichende Wirtschaftsjahre genannten Ausnahmen zum 1.1.1999 und zum 1.1.2002 bleiben davon unberührt. In diesen Fällen ist eine Rückkonvertierung entbehrlich.

Beispiel:

Das Geschäftsjahr eines Unternehmens beginnt am 1.4. und endet am 31.3. Nur wenn das Unternehmen mit Beginn eines neuen Geschäftsjahres zum 1.4. umstellt, handelt es sich nicht um eine unterjährige Umstellung.

Durch die Ausnahmeregelung bei abweichendem Wirtschaftsjahr konnte das Unternehmen frühestens am 1.1.1999 auf EUR umstellen. Während der Übergangszeit ist eine Umstellung nur jeweils zum 1.4. möglich. Eine Umstellung muss allerdings spätestens zum 1.1.2002 erfolgen.

 

Normenkette

EuroEG

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      BMF, Schreiben v. 15.12.1998, IV A 3 - S 1904 - 229/98, BStBl I 1998, 1625 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro gilt folgendes:  A. ...

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