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Steuererstattungsantrag nach § 59 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 - JStG 1997 -, Steuerbescheinigung nach § 50 Abs. 5 Satz 7 EStG in der Fassung des JStG 1997; Amtliche Muster

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BMF, Schreiben v. 19.12.1996, IV B 4 - S 2303 - 260/96, BStBl I 1996, 1500

Bezug: BMF-Schreiben vom 28. November 1996 - IV B 4 - S 2303 - 251/96>IV B 4 - S 2303 - 251/96 -

Hiermit übersende ich die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten amtlich vorgeschriebenen Muster für einen Steuererstattungsantrag nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG in der Fassung des JStG 1997 und für die Steuerbescheinigung nach § 50 a Abs. 5 Satz 7 EStG in der Fassung des JStG 1997, von denen nach Inhalt und Reihenfolge nicht abgewichen werden darf und die ab 1. Januar 1997 zu verwenden sind.

Der Vordruck für den Erstattungsantrag ist beim Bundesamt für Finanzen, 53221 Bonn, Telefon: (02 28) 4 06-25 83, erhältlich.

Erläuterungen und Ausfüllhinweise

(Bitte aufmerksam lesen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden)

Teil A

Persönliche Angaben des Antragstellers

- Die Rechtsform ist genau zu bezeichnen. Sofern es sich um eine Einzelfirma handelt, ist der Name des Inhabers und dessen Hauptwohnsitz mitzuteilen.

Wichtig: Bei einer Personengesellschaft oder einem Zusammenschluß von Personen (Künstlergruppen, Bands o. ä.) sind die Namen und Anschriften der einzelnen Mitglieder gegebenenfalls in einer gesonderten Aufstellung anzugeben.

- Es ist der Hauptwohnsitz anzugeben; Postfachanschriften und c/o-Anschriften sind nicht zulässig.

- Bei Antragstellern aus den Vereinigten Staaten von Amerika ist in jedem Fall die Social Security Number bzw. die Employer Identification Number anzugeben.

- Die Benennung der zuständigen Steuerbehörde unter Angabe der entsprechenden Steuernummer erfolgt auf freiwilliger Basis.

Schuldner der Vergütungen

- Schuldner der Vergütungen ist derjenige, der die vertraglich vereinbarten Vergütungen entrichtet und die deutsche Abzugssteuer an die deutsche Finanzbehörde abgeführt hat (z. ...

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