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Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG

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BMF, Schreiben vom 15.9.2020, IV C 1 – S 2253/08/10006 :033 (DOK 2020/0914203), BStBl I 2020, 919

Anwendung des BFH-Urteils vom 2. September 2014 – IX R 52/13 – (BStBl 2015 II S. 263)

Inhaltsverzeichnis Rz.
I. Allgemeine Grundsätze 1
II. Fiktives Kapitalkonto 2 – 5
III. Ausgleichsfähige und verrechenbare Verluste im Sinne des § 15a EStG
1. Bei den Einkünften gemäß § 21 EStG 6 – 8
2. Bei Erträgen/Verlusten gemäß § 20 EStG 9 – 10
3. Bei Einkünften gemäß § 22 Nummer 2 i. V. m. § 23 EStG 11 – 13
IV. Reihenfolge des Verlustausgleichs und der Verlustverrechnung
1. Vorliegen eines ausgleichsfähigen Verlustes 14
2. Vorliegen eines verrechenbaren Verlustes 15 – 17
V. Feststellungsverfahren nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AO 18
VI. Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes in sinngemäßer Anwendung des § 15a EStG 19 – 20
VII. Zeitliche Anwendung 21

Nach § 21 Absatz 1 Satz 2 EStG ist die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil vom 2. September 2014 – IX R 52/13 – (BStBl 2015 II S. 263) hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschüssen zu verrechnen ist, die dem Kommanditisten in späteren Jahren aus seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind und zwar unabhängig von der Einkunftsart.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften Folgendes:

I. Allgemeine Grundsätze

[1]

Nach § 21 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 1...

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  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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  (1) 1Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des ...

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