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Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

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BMF, Schreiben v. 30.9.2013, IV C 5 - S 2353/13/10004, BStBl I 2013, 1279

Inhalt
I. Vorbemerkung
II. Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
1. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a, Absatz 4 EStG
a) Gesetzliche Definition „erste Tätigkeitsstätte”, § 9 Absatz 4 EStG
aa) Tätigkeitsstätte
bb) Tätigkeitsstätte des Arbeitgebers bei einem verbundenen Unternehmen oder bei einem Dritten
cc) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber
ee) Anwendung der 48-Monatsfrist im Zusammenhang mit der Prüfung der dauerhaften Zuordnung ab 1.1.2014
ff) Quantitative Zuordnungskriterien
gg) Mehrere Tätigkeitsstätten
hh) Erste Tätigkeitsstätte bei Vollzeitstudium oder vollzeitigen Bildungsmaßnahmen
b) Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG
aa) Tatsächliche Fahrtkosten und pauschaler Kilometersatz bei auswärtiger Tätigkeit
bb) „Sammelpunkt”
cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet
2. Verpflegungsmehraufwendungen, § 9 Absatz 4a EStG
a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG
aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland
bb) Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
cc) Auswärtstätigkeiten im Ausland
b) Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG
c) Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG
3. Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10, § 40 Absatz 2 Nummer 1a EStG
a) Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG
b) Kürzung der Verpflegungspauschale...

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