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Notare Baden-Württemberg, steuerliche Beistandspflichten

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OFD Karlsruhe, Verfügung v. 19.11.2009, S 4540/22 - St 345/S 3840/1 - St 341/S 2500/37 - St 111

Merkblatt

über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten

der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern
Stand: Oktober 2009

Vorbemerkungen:

  1. Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.
  2. Es wird gebeten, künftige Änderungen der Rechtslage in diesem Merkblatt selbst zu vermerken.
  3. Ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Finanzämter kann auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de) abgefragt werden. Hier steht eine Suchfunktion zur Verfügung, mit der neben dem örtlich zuständigen FA weitere Angaben, wie z.B. abgegebene Aufgaben einzelner Finanzämter und besondere Zuständigkeitsregelungen, ermittelt werden können. Außerdem steht ein bundesweites Finanzamtsverzeichnis unter www.finanzamt.de nach Bundesländern sortiert zur Verfügung.

Teil A: Grunderwerbsteuer

 

1. Maßgebende Vorschriften

Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften: §§ 18, 20 und 21 des Grunderwerbsteuergesetzes – GrEStG – in der ab 1.1.1997 geltenden Neufassung vom 26.2.1997 (BGBl 1997 I S. 418; BStBl 1997 I S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2794).

 

2. Anzeigepflichtige Rechtsvorgänge

Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Grundstück (Tz. 2.4) betreffen.

2.1 Der Notar hat dem zuständigen FA Anzeige über folgende Rechtsvorgänge zu erstatten, die er beurkundet oder über die er eine Urkunde entworfen und darauf eine Unterschrift beglaubigt hat (§ 18 Abs. 1 Satz 1...

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