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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Integrationskurse

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OFD Karlsruhe, Verfügung v. 28.2.2012, S 7179 - Karte 2

Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Nach Abschn. 4.21.2 Abs. 3 Satz 1 und 2 UStAE umfasst die Vorbereitung auf einen Beruf die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Dies sind u.a. berufsvorbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach § 33 Satz 3 bis 5 i.V. mit § 421q SGB III, §§ 61, 61a SGB III, §§ 241 bis 243 SGB III bzw. § 421s SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und anderen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II gefördert werden.

Darüber hinaus fallen nach Abschn. 4.21.2 Abs. 3a UStAE auch die nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erbrachten Leistungen (Integrationskurse) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, da sie als Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache dienen. Voraussetzung ist, dass sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden.

Nach Abschn. 4.21.5 Abs. 5 UStAE kann die Bescheinigung i.S. des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen

  • durch eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II
  • durch die Zulassung eines Trägers zur Durchfüh...

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  OFD Münster, Verfügung v. 2.3.2012, S 7179 - 19 - St 44 - 32 Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender ...

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