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Körperschaftsteuer: Neue Muster für die Steuerbescheinigung

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BMF, Schreiben v. 20.2.2001, IV A 2 - S 2932 - 3/01, BStBl I 2001, 235

Auf Grund des Wegfalls des Anrechnungsverfahrens und der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Steuersenkungsgesetz wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder das bisherige Muster für die Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft (§ 44 KStG 1999, § 45a EStG) neu gefasst und zusätzlich ein neues Muster für die Steuerbescheinigung der leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (§ 45a EStG, § 8 Abs. 1, §§ 27, 28, 37 KStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes) aufgelegt.

Die anliegenden Muster der Steuerbescheinigung gelten für Bezüge, für die noch das Anrechnungsverfahren gilt („VE 8 – Anrechnungsverfahren”), und für Bezüge, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt („VE 8 – Halbeinkünfteverfahren”), sowie für andere Leistungen. Sie treten an die Stelle des mit BMF-Schreiben vom 30.3.1999 (BStBl 1999 I S. 442) bekannt gemachten Musters.

 

Anlagen:

   
   
   
(Bezeichnung der ausschüttenden Körperschaft)  

Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft (§ 44 KStG 1999, § 45a EStG) für Bezüge, für die noch das Anrechnungsverfahren gilt

Das KStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl I S. 1433) ist bei der ausschüttenden Körperschaft erstmals anzuwenden für den Veranlagungszeitraum

[ ] 2001[1] (Wirtschaftsjahr vom ……………… bis ………………)    
[ ] 2002[2] (Wirtschaftsjahr vom ……………… bis ………………)    
An ……………… ……………………………… (Name und Anschrift des Anteilseigners/Gläubigers der Kapitalerträge) wurden laut Beschluß vom ……………… (Zahlungstag) am ……………… (Zeitraum) folgende ……………………………… (Art der Kapitalerträge) gezahlt
  [ ] DM[3] [ ] EUR[4]
Leistungen, die zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigen ………………….  
     

darin enthaltene Leistungen,

für die der Teilb...

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    Neues Muster für die Steuerbescheinigung (VE 8) der ausschüttenden Körperschaft
    Neues Muster für die Steuerbescheinigung (VE 8) der ausschüttenden Körperschaft

      BMF, Schreiben v. 30.3.1999, IV C 6 - S 2932 - 16/99 (BStBl. I S. 442) Bezug: BMF-Schreiben vom 5.3.1999, IV C 6 - S 2932 - 6/99 Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 sind Leistungen, für die der Teilbetrag des EK 45 als verwendet gilt, ...

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