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Investitionszulage: Modernisierungen an Mietwohngebäuden sowie Mietwohnungsneubau

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BMF, Schreiben v. 28.2.2003, IV A 5 - InvZ 1272 - 6/03, BStBl I 2003,218

Gewährung von Investitionszulagen nach § 3, § 3a Investitionszulagengesetz 1999 für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie den Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich

Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 26. bis 28.6.2002 (ESt V/02 – TOP 10) Inhaltsübersicht Rz.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der §§ 3, 3a Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.10.2002 (BGBl 2002 I S. 4034, BStBl 2002 I S. 1144) Folgendes:

 

I. Begünstigte Investitionen

 

1. Gebäude

1

(1) Unter Gebäuden im Sinne der §§ 3, 3a InvZulG 1999 sind auch Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume und andere Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, zu verstehen (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999). Ohne Bedeutung ist, ob ein im Fördergebiet belegenes Gebäude zum Privatvermögen, zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet, zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte außerhalb des Fördergebiets oder zum Umlaufvermögen gehört.

2

(2) Bei nachträglichen Herstellungsarbeiten und bei Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude und bei der Anschaffung eines vom Veräußerer noch zu modernisierenden Gebäudes kommt eine Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 nur in Betracht, wenn das Gebäude vor dem 1.1.1991 fertig gestellt worden ist. Eine Investitionszulage nach § 3a InvZulG 1999 kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn das Gebäude vor dem 1.1.1949 oder das Baudenkmal (vgl. Rz. 32 bis 34) nach dem 31.12.1948 und vor dem 1.1.1960 fertig gestellt worden ist. Diese Altbauvoraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Gebäude zwar erstmals vor dem 1.1.19...

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Investitionszulagengesetz 1999 / § 3 Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich
Investitionszulagengesetz 1999 / § 3 Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich

  (1) 1Begünstigte Investitionen sind:   1. nachträgliche Herstellungsarbeiten an Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1991 fertig gestellt worden sind,   2. die Anschaffung von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1991 ...

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