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Immobilienfonds: Eigenkapitalvermittlungsprovisionen und andere Gebühren, Übergangsregelung

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BMF, Schreiben v. 29.11.2002, IV C 3 - S 2253a - 95/02, BStBl I 2002, 1388

Erwerbereigenschaft von Fondsgesellschaftern;

Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Eigenkapitalvermittlungsprovision und anderer Gebühren

BMF-Schreiben vom 24.10.2001 – IV C 3 – S 2253a – 15/01

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teile ich Folgendes mit:

Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der BFH-Urteile vom 8.5.2001, BStBl 2001 II S. 720 – und vom 28.6.2001, BStBl 2001 II S. 717 – sind noch nicht abgeschlossen. Die im o.a. BMF-Schreiben bekannt gemachte Übergangsregelung wird deshalb wie folgt geändert:

Soweit die Anwendung der BFH-Urteile zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis führt, sind die Urteilsgrundsätze nicht anzuwenden, wenn der Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem 1.9.2002 begonnen hat und der Steuerpflichtige dem Fonds vor dem 1.1.2004 beitritt.

Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de zur Ansicht und zum Herunterladen bereit.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 1388

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