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GR v. 23.11.2016-II: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

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Einleitung

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen zuletzt in einem GR v. 27.7.2004 zusammengefasst. Seitdem sind verschiedene Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen, allen voran die Einbeziehung der Teilnehmer an dualen Studiengängen in die Versicherungspflicht der einzelnen Zweige der Sozialversicherung zum 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057 ff.), und Rechtsprechung eingetreten. Des Weiteren haben sich Anpassungsnotwendigkeiten aufgrund verfahrenspraktischer Hinweise und Überlegungen ergeben. Vor diesem Hintergrund bestand Übereinstimmung darin, das GR v. 27.7.2004 zu überarbeiten.

Das überarbeitete Gemeinsame Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten wird in der vorliegenden Fassung unter dem Datum vom 23.11.2016 bekanntgegeben; es löst die bisherige Fassung vom 27.7.2004 ab. Neben einer veränderten Struktur unterscheidet sich das vorliegende Gemeinsame Rundschreiben gegenüber der bisherigen Fassung im Wesentlichen in folgenden Punkten:

  • Die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs wird nicht mehr mit der letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen.
  • Es wird herausgestellt, dass die Versicherungsfreiheit bei befristeter Beschäftigung nicht auf der Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs beruht, sondern auf der Regelung zur Versicherungsfreiheit bei geringfügiger (kurzfristiger) Beschäftigung.
  • Die im Zusammen...

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