Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

GR v. 19.11.1997: AFRG: Arbeitnehmer und arbeitnehmerähn ... / C Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer und Vorruheständler

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Siehe § 257 SGB V, § 61 SGB XI

C.I Beitragszuschuss zur Krankenversicherung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt; aktuelle Regelung: GR v. 22.12.2019, Abschnitt B.IV.1]

C.II Beitragszuschuss zur Krankenversicherung für privat krankenversicherte Vorruheständler

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]

C.III [akt.] Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Kurzarbeitergeld

C.III.1 Allgemeines

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]

C.III.2 [akt.] Freiwillig krankenversicherte Bezieher von Kurzarbeitergeld

[1] [akt.] Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer erhalten nach § 257 Abs. 1 Satz 1 SGB V von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrags, der für einen krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu zahlen wäre.

[2] [akt.] Soweit Kurzarbeitergeld bezogen wird, ist der Beitragszuschuss in Höhe des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten entsprechend § 249 Abs. 2 SGB V zu tragen hätte, höchstens jedoch in Höhe des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat (§ 257 Abs. 2 Satz 4 SGB V) . Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt der um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V erhöhte allgemeine Beitragssatz nach § 241 SGB V.

Beispiel [2023 aktualisiert]

monatliches Arbeitsentgelt (Sollentgelt) 5.600,00 EUR
kassenindividueller Zusatzbeitragssatz 0,9 %
Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 2023 14,6 %
monatlicher Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung
(4.987,50 EUR × 15,5 %)
773,06 EUR
monatlicher Beitragszuschuss ab 1.1.2023
(4.987,50 EUR × 7,75 %)
386,53 EUR
Infolge Kurzarbeit fällt ab 1.2.2023 die Hälfte der Arbeitszeit aus. Der Kurzlohn (Istentgelt) beträgt 2.800 EUR.
Ergebnis:
darauf entfallender Beitragszuschuss
(2.800 EUR × 7,75 %)
217,00 EUR
80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Istentgelt
(5.600 EUR – 2.800 EUR = 2.800 EUR; 2.800 EUR × 80 % = 2.240 EUR)
begrenzt auf die BBG KV insgesamt
(4.987,50 EUR – 2.800 EUR)
2.187,50 EUR
auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallender Beitragszuschuss
(2.18...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Arbeitszeugnis: Arten / 2 Zeugnisarten nach Erstellzeitpunkt
    2
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung / 4.3.1 Allgemeine Grundsätze
    1
  • Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2021 / Zu § 39b EStG
    1
  • Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.2 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahres, vor dem Wechsel wurde noch kein Urlaub genommen
    1
  • Sauer, SGB III § 404 Bußgeldvorschriften / 2.14 Auskunftsverstöße gegen § 39 Abs. 4 AufenthG (Abs. 2 Nr. 28 und 29)
    1
  • TVöD-V [bis 31.12.2025] / B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
    1
  • Versorgungsausgleichsgesetz / §§ 20 - 22 Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
    1
  • Waisenrente / 1.3 Antragstellung/Rentenbeginn
    1
  • bAV: Versorgungsausgleich / 6 Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)
    0
  • DGUV Information 215-443: Akustik im Büro Hilfen für die ... / [Vorspann]
    0
  • Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 / 1 1 Bedeutung der ISO 9001:2015 für Organisationen
    0
  • Teilzeitarbeit / 1.4 Auswirkung des Mindestlohngesetzes
    0
  • Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 1a Abfindungsanspruch bei ... / 3.3.4 Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt
    0
  • Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Manipulative Tricks abwehren: Manipulationstechniken
Manipulationstechniken
Bild: Haufe Shop

Das Buch zeigt, wie Sie die Manipulationsversuche Ihrer Mitmenschen durchschauen und erfolgreich abwenden. Lernen Sie den eigenen Standpunkt sicher zu vertreten, Argumentationsfallen zu umgehen und andere auf faire Art und Weise für Ihre eigenen Ideen zu gewinnen.


SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte

  (1) 1Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß[2] den Betrag, den der Arbeitgeber ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren