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GR v. 12.06.2019-II: Gesamteinkommen

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Einführung

Der Begriff des Gesamteinkommens, soweit er bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung zu beachten ist, wurde bislang in dem GR v. 24.10.2008-II beschrieben.

Seitdem sind einige Änderungen gesetzlicher und untergesetzlicher Art wirksam geworden, die eine Überarbeitung des Gemeinsamen Rundschreibens erforderlich machten. Der GKV-Spitzenverband hat daher die Aussagen in dem GR v. 24.10.2008-II in die vorliegenden Grundsätzlichen Hinweise zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung überführt und dabei die in der Zwischenzeit eingetretenen Änderungen durch den Gesetzgeber, durch höchstrichterliche Rechtsprechung sowie durch Besprechungsergebnisse im Rahmen der Fachkonferenz Beiträge berücksichtigt. Darüber hinaus sind Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen nachvollzogen worden. Die in den Grundsätzlichen Hinweisen enthaltenen Aussagen dienen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Krankenkassen bei der Feststellung des Gesamteinkommens und besitzen einen empfehlenden Charakter.

Die vorliegenden Grundsätzlichen Hinweise ersetzen das GR v. 24.10.2008-II. Hiernach soll grundsätzlich ab dem 1.7.2019 verfahren werden. Die Berücksichtigung von Regelungen gesetzlicher Art, durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder durch Besprechungsergebnisse, die einen früheren Inkrafttretens- oder Anwendungszeitpunkt vorsehen bzw. vorgesehen haben, bleibt hiervon unberührt. Soweit in der Vergangenheit im Umgang mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder im Umgang mit steuerfreien Aufwandsentschädigungen anders als in den vorliegenden Grundsätzlichen Hinweisen beschrieben verfahren wurde, behält es dabei sein Bewenden.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechterspezifische Sprachformen verzic...

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