Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ELStAM-Verfahren, Einbindung nicht meldepflichtiger Personen ab 1.1.2020

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

LfSt Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 19.12.2019, S 2363 A - St 31 6

Bezug: BMF-Schreiben vom 7.11.2019, BStBl 2019 I S. 1087

Die Verfügung richtet sich an die Bediensteten der Arbeitgeberstellen sowie der Service- Center und beschreibt das Verfahren ab 01.01.2020 zur Einbindung der melderechtlich nicht erfassten Personen in das ELStAM-Verfahren.

 

1. Einbindung nicht meldepflichtiger Personen in das ELStAM-Verfahren

Bisher werden den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale für nicht meldepflichtige Personen vom Betriebsstättenfinanzamt über eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform mitgeteilt. Ab dem 1.1.2020 nimmt auch dieser Personenkreis grundsätzlich am ELStAM-Verfahren teil (vgl. BMF-Schreiben vom 7.11.2019, BStBl 2019 I S. 1087).

Die Einbindung der nicht meldepflichtigen Personen in das ELStAM-Verfahren erfolgt stufenweise:

  • In Stufe 1 werden zunächst die nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, für die kein Freibetrag i. S. des § 39a EStG oder keine Freistellung nach DBA beantragt wird, in das elektronische Verfahren eingebunden (z. B. Saisonarbeitskräfte) und der Arbeitgeber-Abruf zum 01.01.2020 freigeschaltet. In diesen Fällen entfällt somit künftig die Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug im Papierverfahren.
  • In Stufe 2 werden die Fälle der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG) in das ELStAM-Verfahren eingebunden. Ein genauer Einsatzzeitpunkt ist (noch) nicht bekannt.
 

2. Art der Steuerpflicht

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ergeben sich in Abhängigkeit von der Art der Steuerpflicht die folgenden Unterschiede:

  Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
mögliche Steuerklasse Steuerklassen I bis VI nur Steuerklasse I oder VI
Freibetrag alle Antragsgründe des § 39a Abs. 1 EStG; gleichmäßige Verteilung des Freibetrags auf das (verbleibende) Kj. nur Werbungskosten, bestimmte Sonderausgaben, Freibetrag aufgrund Hinzurechnungsbetrag; tagegenaue Verteilung des Freibetrags auf die voraussichtliche Dauer des Dienstverhältnisses im Kj. (R 39.4 Abs. 1 LStR)
Kirchensteuer Ja, wenn Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft Nein
Kinderfreibetrag Ja Nein
 

3. Automatische Bildung der Steuerklasse

Die Bildung der Steuerklasse und somit indirekt die Bestimmung der Steuerpflicht erfolgen in der ELStAM-Datenbank automatisch. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die nicht meldepflichtig sind und dementsprechend bei keiner Gemeinde (Meldebehörde) im Inland gemeldet sind, unterstellt das ELStAM-Verfahren als Art der Steuerpflicht „beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG”. Demzufolge werden nur die Steuerklassen I (Hauptarbeitsverhältnis) oder VI (Nebenarbeitsverhältnis) gebildet. Hiervon betroffen sind insbesondere Saisonarbeiter (z. B. Erntehelfer), Grenzpendler oder auch Wohnsitzlose.

 

4. Wegzug ins Ausland

Zieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer in das Ausland und meldet sich bei der Meldebehörde ab, ändern sich automatisch die ELStAM, die der Arbeitgeber mit der nächsten Änderungsliste erhält:

  • Die Steuerklasse wird ab dem 01. des Folgemonats auf Steuerklasse I gesetzt.
  • Die Steuerklasse eines im Inland verbleibenden Ehegatten wird ab dem 01.01. des Folgejahres auf Steuerklasse I gesetzt.
  • Ein eventueller Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers entfällt zum 01. des Folgemonats.
  • Eine eventuelle Kirchensteuerpflicht entfällt zum 01. des Folgemonats.
  • Ein eventueller Kinderfreibetrag entfällt zum 01. des Folgemonats.
  • Im FA-Dialog wird zudem der steuerliche Familienstand auf „ledig” gesetzt.

Hinweis:

Bisher wurde der Abruf der ELStAM bei Wegzug in das Ausland automatisch gesperrt. Dies ändert sich ab dem 01.01.2020, da der Abruf der ELStAM nicht mehr an die Meldepflicht anknüpft.

 

5. Arbeitgeberabruf der ELStAM

Arbeitgeber sind ab 01.01.2020 verpflichtet, auch die Lohnsteuerabzugsmerkmale für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer abzurufen (§ 39e Abs. 4 Satz 2 EStG). Die Art der Steuerpflicht „unbeschränkt” oder „beschränkt” ist für den Arbeitgeberabruf dabei ohne Bedeutung.

Der Arbeitgeber hat die beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank anzumelden. Hierbei sind für den ELStAM-Abruf dieselben Daten anzugeben wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern. Es besteht für Arbeitgeber insoweit kein Unterschied zum bisherigen Verfahren für unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Dem Arbeitgeber wird für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer jedoch nur die Steuerklasse I (Hauptarbeitsverhältnis) oder VI (Nebenarbeitsverhältnis) bereitgestellt.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank abzumelden (§ 39e Abs. 4 Satz 5 EStG).

 

6. Voraussetzungen für den Arbeitgeberabruf

Zur Teilnahme am ELStAM-Verfahren benötigen Arbeitgeber zwingend di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    994
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    393
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    294
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    277
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    209
  • Sterbegeld
    202
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    199
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    199
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    181
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    176
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    175
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    171
  • Aufmerksamkeiten
    143
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    137
  • Vorsorgepauschale
    134
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    126
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    121
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    110
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    108
  • Altersentlastungsbetrag
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Aktualisierte Regeln 2025 zu den ELStAM
A cropped shot of a handsome businessman working at his desk
Bild: PeopleImages, Yuri Arcurs

Die Finanzverwaltung hat das sogenannte ELStAM-Schreiben überarbeitet und neu bekanntgemacht. Das Schreiben ersetzt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 im Wesentlichen das BMF-Schreiben vom 8. November 2018 (BStBl I Seite 1137). Das Schreiben zur Einbeziehung beschränkt Steuerpflichtiger in das ELStAM-Verfahren vom 7. November 2019 (BStBl I Seite 1087) wurde in den neuen Erlass integriert.


Haufe Shop: All inclusive - Machen wir Job und Alltag barrierefrei
All inclusive
Bild: Haufe Shop

Janis McDavid gilt als einer der engagiertesten Vordenker für Inklusion und Gleichberechtigung in Deutschland. In seinem Buch geht darum Vorurteile abzubauen, Inklusion und Integration zu fördern, Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dafür befragt er sich selbst und profilierte Expertinnen und Experten ihres Fachs. Janis McDavid stellt Fragen, denen sich alle Menschen, auch Entscheiderinnen und Entscheider, dringend stellen sollten. Er möchte, dass sich etwas ändert und gibt Anregungen, wie wir es besser machen können.


ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer startete zum 1.1.2020
ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer startete zum 1.1.2020

  Kommentar Für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, war der Lohnsteuerabzug bislang auf Grundlage von Papierbescheinigungen der Finanzämter vorzunehmen. Ab dem 1.1.2020 müssen ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren