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Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift auf dem Kapitalkonto II

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BMF, Schreiben v. 26.7.2016, IV C 6 - S 2178/09/10001, BStBl I 2016, 684

Anwendung der BFH-Urteile vom 29.7.2015, IV R 15/14 (BStBl 2016 II S. …) und vom 4.2.2016, IV R 46/12 (BStBl 2016 II S. …)

Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sogenannten Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist auch dieser Vorgang nach dem BMF-Schreiben vom 11.7.2011 (BStBl 2011 I S. 713) als ein entgeltlicher Vorgang (und nicht als Einlage) anzusehen, der zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führt, wenn nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen auf diesem Konto auch Verluste gebucht werden. Nach den Urteilen des BFH vom 29.7.2015, IV R 15/14 (BStBl 2016 II S. …) und vom 4.2.2016, IV R 46/12 (BStBl 2016 II S. …) ist dieser Vorgang dagegen als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln. Damit hat der BFH in diesen Urteilen ausdrücklich der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben vom 11.7.2011 (BStBl 2011 I S. 713) widersprochen.

Nach Auffassung des BFH sind Einbringungen in Personengesellschaften gegen Buchung auf einem Gesellschafterkonto nur dann entgeltliche Vorgänge und führen nur dann zur Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn ein Kapitalkonto angesprochen wird, nach dem sich die maßgebenden Gesellschaftsrechte, insbesondere das Gewinnbezugsrecht, richten (das ist in der Regel das Kapitalkonto I). Danach führt jedenfalls die ausschließliche Buchung auf dem Kapitalkonto II nicht zu einem entgeltlichen Vorgang und damit nicht zur Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern ist als Einlage zu behandeln.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der BFH-Urteile vom 29.7.2015, IV R 15/14 (a...

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