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DBA-Marokko: Steuerarten

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BMF, Schreiben v. 6.2.2003, IV B 3 - S 1301 MAR - 1/03, BStBl I 2003,124

Deutsch-marokkanisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 7.6.1972 (DBA);

Artikel 2 – unter das Abkommen fallende Steuern -

Zu den zurzeit bestehenden und unter das Abkommen fallenden Steuern im Königreich Marokko gehören

  1. die Einkommensteuer (Impôt Général sur le Revenu) und
  2. die Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés).
 

Normenkette

DBA-Marokko Art. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 124

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