Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen: Vereinfachungsregelung 2006/2007 und 2007/2008

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

BMF, Schreiben v. 10.8.2006, IV C 2 - S 2163 - 3/06, BStBl I 2006, 493

Bezug: BMF-Schreiben vom 6.5.2002, IV C 2 – S 2163 – 16/02 (BStBl 2002 I S. 526)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG das Folgende:

Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB und wegen der Einzelbewertung auf Tz. 3.2.1 des BMF-Schreibens vom 15.12.1981 (BStBl 1981 I S. 878) hingewiesen.

 

1. Vereinfachungsregelung

Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:

 

1.1 Hektar-Richtsätze

Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:

Pflanzenart Wirtschaftsjahre Wirtschaftsjahre
  1997/1998 bis 2000/2001 oder 2001/2002 bis 2007/2008 oder
  1998 bis 2001 2002 bis 2008
Forstpflanzen, 10.900 DM 5.450 EUR
die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden    
Heckenpflanzen, 11.800 DM 5.900 EUR

die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden,

nicht jedoch

Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die in extra weiten Stand kultiviert werden
   
Obstgehölze 14.400 DM 7.200 EUR
aller Art    
Sonstige Ziergehölze 26.300 DM 13.150 EUR
aller Art (z.B. Solitärsträucher)    
Rhododendron 36.100 DM 18.050 EUR
und Azaleen    

Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbst aufgezogenes Pflanzenmaterial verwendet wird.

 

1.2 Pflanzenwerte

In den unter Tz. 1.1 genannten Richtsätzen sind folgende reine Pflanzenwerte je ha Baumschulfläche enthalten:

Pflanzenart Wirtschaftsjahre Wirtschaftsjahre
  1997/1998 bis 2000/2001 oder 2001/2002 bis 2007/2008 oder
  1998 bis 2001 2002 bis 2008
Forstpflanzen, 4.900 DM 2.450 EUR
die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden    
Heckenpflanzen, 5.300 DM 2.650 EUR

die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden,

nicht jedoch

Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die in extra weiten Stand kultiviert werden
   
Obstgehölze 8.300 DM 4.150 EUR
aller Art    
Sonstige Ziergehölze 19.800 DM 9.900 EUR
aller Art (z. B. Solitärsträucher)    
Rhododendron 25.400 DM 12.700 EUR
und Azaleen    
 

1.3 Begriff der Baumschulfläche

Zur Baumschulfläche gehört die Nutzfläche, die am Bilanzstichtag unmittelbar der Erzeugung von Baumschulkulturen gedient hat. Die bewirtschafteten Flächen ergeben sich aus dem nach § 142 Abgabenordnung (AO) bzw. R 13.6 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR) zu führenden Anbauverzeichnis.

Dazu gehören im Sinn der Vereinfachungsregelung

  1. am Bilanzstichtag bepflanzte oder teilweise geräumte
  2. zwischen den einzelnen Pflanzreihen und Beeten gelegene Flächen die unmittelbar der Bearbeitung dienen,
  3. Vorgewende,
  4. Gewächshäuser, Folientunnel, Folienhäuser.

Nicht dazu gehören

  1. Lager- und Einschlagplätze (Tz. 1.6)
  2. Schau- und Ausstellungsflächen (Tz. 1.6)
  3. Brach- und Gründüngungsflächen,
  4. Wendeplätze,
  5. Wirtschaftswege, die auf mehrere Jahre angelegt im Anbauverzeichnis als Dauerwege gekennzeichnet werden.
 

1.4 Zukauf

Aus den Aufzeichnungen über den Zukauf muss ersichtlich sein, welche Ware der Aufschulung und welche als Handelsware dient. Ware zur Aufschulung ist nach Tz. 1.4.1 und Tz. 1.4.2, Handelsware nach Tz. 1.6 zu aktivieren.

 

1.4.1 Ermittlung des verkaufsfähigen Anteils

Von den Anschaffungskosten des zur Aufschulung bestimmten Zukaufs eines Wirtschaftsjahrs ist ein Abschlag von 20 % vorzunehmen. Dieser Abschlag dient der Berücksichtigung des nicht verkaufsfähigen Teils dieses Zukaufs (vgl. Beispiel Tz. 4.1).

 

1.4.2 Aktivierung des Zukaufs

Zur Abgeltung des nach den ha-Richtsätzen in Tz. 1.1 ermittelten Werts der Fläche, die mit zugekauftem Material bepflanzt wird, sind die nach Tz. 1.4.1 gekürzten, auf die einzelnen Gehölzarten entfallenden Anschaffungskosten um 50 % der in Tz. 1.2 genannten Pflanzen werte, multipliziert mit der baumschulmäßig genutzten Fläche der betreffenden Gehölzart, zu mindern. Nur ein danach verbleibender positiver Wert des Zukaufs ist gesondert zu aktivieren (vgl. Beispiel Tz. 4.1).

 

1.4.3 Abschreibung des Zukaufs

Der nach Tz. 1.4.2 ermittelte Aktivposten eines Wirtschaftsjahres ist jeweils in den beiden auf das Wirtschaftsjahr des Zukaufs folgenden Wirtschaftsjahren (unterstellte durchschnittliche Umtriebzeit) um je 50 %, bei Forstpflanzen um 70 % im ersten und 30 % im zweiten Wirtschaftsjahr zu mindern.

 

1.5 Pflanzen in Töpfen und Containern

Werden Pflanzen in Töpfen oder Containern gehalten, so sind die in Tz. 1.1 aufgeführten ha-Richtsätze um 40 % zu erhöhen.

 

1.6 Einschlagwaren sowie Pflanzen auf Ausstellungs- und Schauflächen

Am Bilanzstichtag vorhandene Einschlagwaren sowie zum Verkauf bestimmte Pflanzen auf Ausstellungs- und Schauflächen sin...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BMF: Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben
Gärtner im Gewächshaus
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das BMF hat zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben für Wirtschaftsjahre ab 2023/2024 Stellung bezogen.


Richtig vorgehen: Rückstellungen bilden, auflösen und buchen
Rückstellungen
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch stellt den richtigen Umgang mit Rückstellungen sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht übersichtlich dar. Es zeigt anhand von zahlreichen Beispielen und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie bei Rückstellungen alles richtig machen.


Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

  BMF, Schreiben v. 21.3.1997, IV A 9 - S 2163 - 3/97, BStBl 1997 I S. 369 TOP 3 der Sitzung ESt II/97 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:  Bewertung mehrjähriger ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren