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Bekanntmachung des geänderten Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025

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BMF, Schreiben v. 17.02.2025, IV C 5 - S 2533/00123/006, BStBl I 2025, 650

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 wird hiermit bekannt gemacht (siehe Anlage).

Die Bekanntmachung vom 24. September 2024 (BStBl 2024 I S. 1262) wird gleichzeitig aufgehoben.

Entsprechend dem geänderten Muster ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben (BMF vom 5. September 2024, Tz. 16 b, BStBl 2024 I S. 1255).

Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (BStBl 2024 I S. 1255) zu beachten.

Anlage: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2025

 

Normenkette

EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2025, 650

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