Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Behandlung des Firmenwerts bei verdeckter Einlage

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

BMF, Schreiben v. 4.8.1976, IV B 2 - S 2133 - 9/76, BStBl I 1976 S. 418

Nach Leitsatz 3 des BFH-Urteils I R 135/70 vom 29. Januar 1975 (BStBl II S.553) ist der Geschäfts- oder Firmenwert nicht geeignet, Gegenstand einer verdeckten Einlage zu sein. Auf Grund der Erörterung mit den Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder bestehen gegen dieses Urteil Bedenken.

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Gewährung neuer Anteile in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, so handelt es sich handelsrechtlich um eine Sacheinlage und steuerrechtlich um einen Tauschvorgang. Gegenstand des Tauschvorgangs ist auch ein in dem eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil originär entstandener Geschäfts- oder Firmenwert.

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil nicht gegen Gewährung neuer Anteile, sondern in der Weise eingebracht, daß die erwerbende Gesellschaft für die erworbenen Wirtschaftsgüter einschließlich eines beim Einbringenden originär entstandenen Firmenwerts eine unter dem Teilwert dieser Wirtschafsgüter liegende Gegenleistung erbringt, so liegt in der Differenz zwischen Teilwert und vereinbarter Gegenleistung eine verdeckte Einlage. Diese verdeckte Einlage kann aus Gründen der gebotenen Gleichbehandlung steuerlich nicht anders als die offene Einlage gegen Gewährung neuer Anteile behandelt werden. Es muß deshalb für die ertragsteuerliche Beurteilung unterstellt werden, daß die erwerbende Gesellschaft den Teil des Werts des erworbenen Betriebsvermögens, der nicht durch den vereinbarten Kaufpreis gedeckt ist, durch Ausgabe neuer Anteile belegt hat. Der somit für die ertragsteuerliche Beurteilung zu unterstellende Veräußerungsvorgang führt zur vollen Auflösung der im eingebrachten Betriebsvermögen ruhenden ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: HR im Mittelstand
HR im MIttelstand
Bild: Haufe Shop

Das Buch liefert eine offene Bestandsaufnahme der Personalarbeit in KMU und zeigt, wie man sie wirklich voranbringt. Es klärt über typische Irrtümer auf, thematisiert Chancen und Herausforderungen und stellt Lösungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse vor.


Körperschaftsteuergesetz / § 8 Ermittlung des Einkommens
Körperschaftsteuergesetz / § 8 Ermittlung des Einkommens

  (1) 1Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes. 2Bei Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 sind die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren