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BE v. 22.11.2016: GKV-Fachkonferenz Beiträge (FKB)

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TOP 1 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zum Krankenkassenwahlrecht

Sachverhalt:

Seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten durch das "Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz)" vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) zum 1.1.1996 wird mit den §§ 173 bis 175 SGB V der Regelungsrahmen für ein innerhalb der wettbewerblich ausgerichteten GKV von allen Krankenkassen gleichermaßen und einheitlich anzuwendendes Krankenkassenwahlrecht beschrieben. Ausgehend von der Intention, diese Regelungen unter den Krankenkassen einvernehmlich auszulegen, hatten bereits die ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen eine "Gemeinsame Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht" erstmalig am 16.10.1995 veröffentlicht und diese anschließend regelmäßig an die zwischenzeitlichen rechtlichen Veränderungen angepasst. Die zuletzt veröffentlichte Gemeinsame Verlautbarung trägt das Datum 30.6.2008.

Seitdem hat der GKV-Spitzenverband kontinuierlich über die in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Krankenkassenwahlrecht mit zahlreichen Rundschreiben berichtet. Um den Krankenkassen die Rechtsanwendung zu erleichtern und die geltenden Regelungen gegenüber den Versicherten und den zur Meldung verpflichteten Stellen transparent darzustellen, bedarf es einer Überarbeitung der – in weiten Teilen überholten – vorgenannten Gemeinsamen Verlautbarung.

Vor diesem Hintergrund hat der GKV-Spitzenverband die vorliegenden "Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht" [GR v. 22.12.2016-II] erarbeitet.

Ergebnis:

Die Fachkonferenzteilnehmer kommen überein, die vorliegenden Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zum Krankenkassenwahlrecht unter dem Datum vom 22.11.2016 mit Wirkung ab 1.1.2017 zu verabschieden (vgl. Anlage).

Anlage Grundsä...

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