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Arbeitgeberdarlehen

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BMF, Schreiben v. 1.10.2008, IV C 5 - S 2334/07/0009, BStBl I 2008, 892

Bezug: BMF-Schreiben zu geldwerten Vorteilen bei Arbeitgeberdarlehen vom 13.6.2007, BStBl 2007 I S. 502,
BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Nutzungsüberlassungen vom 28.4.1995, BStBl 1995 I S. 273 geändert durch BMF-Schreiben vom 21.7.2003, BStBl 2003 I S. 391,
BMF-Schreiben zur Anwendung der 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG vom 9.7.1997, BStBl 1997 I S. 735, geändert durch BMF-Schreiben vom 13.6.2007, BStBl 2007 I S. 502,
Erörterungen in den Sitzungen LSt IV/2007 zu TOP 6, LSt II/2008 zu TOP 8 und LSt III/2008 zu TOP 12

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Folgendes:

1. Anwendungsbereich

1

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht.

2

Nicht unter den Anwendungsbereich „Arbeitgeberdarlehen” fallen insbesondere Reisekostenvorschüsse, ein vorschüssiger Auslagenersatz, als Arbeitslohn zufließende Lohnabschläge und als Arbeitslohn zufließende Lohnvorschüsse, sofern es sich bei letzteren nur um eine abweichende Vereinbarung über die Bedingungen der Zahlung des Arbeitslohns handelt. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei Gehaltsvorschüssen im öffentlichen Dienst nach den Vorschussrichtlinien des Bundes oder entsprechenden Richtlinien der Länder nicht erfüllt, so dass entsprechende Gehaltsvorschüsse unter den Anwendungsbereich „Arbeitgeberdarlehen” fallen.

2. Ermittlung des geldwerten Vorteils

3

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehens ist zwisc...

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BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

  Sachverhalt Die Finanzverwaltung hat für die Überlassung von zinslosen oder zinsverbilligten Darlehen an Arbeitnehmer ab 2008 neue Regeln festgelegt. Für die Ermittlung des Zinsvorteils ist zwischen einer Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG für Mitarbeiter ...

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