BMF, Schreiben v. 21.05.2025, IV C 3 - S 2197/00009/011/024, BStBl I 2025, 1419
Dieses BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mit Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019 (BGBl 2009 I S. 1122) wurde mit § 7b EStG eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt. Mit Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe e des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl 2019 I S. 2451) wurden der Anwendungsbereich des § 7b EStG auf den Veranlagungszeitraum 2018 erweitert (§ 52 Absatz 15a Satz 1 EStG) und der Abzug als Werbungskosten ermöglicht (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 EStG). Mit Artikel 4 Nummer 2 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 20. Dezember 2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurde die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in modifizierter Form wieder ermöglicht. Mit Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde der zeitliche Anwendungsbereich der Sonderabschreibung verlängert und die maßgeblichen Kostenbezugsgrößen (Baukostenobergrenze und maximale Bemessungsgrundlage) aufgrund der veränderten Realitäten im Bausektor angehoben.
Anwendungsregelung
Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen offenen Fällen anzuwenden.
Es ersetzt
Abkürzungen
In diesem Schreiben werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
ABl = Amtsblatt der Europäischen Union
AfA = Absetzung für Abnutzung
AO = Abgabenordnung
BewG = Bewertungsgesetz
BGBl = Bundesgesetzblatt
BMF = Bundesministerium der Finanzen
BStBl = Bundessteuerblatt
BFH = Bundesfinanzhof
DAWI = Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
DBA = Doppelbesteuerungsabkommen
EStG = Einkommensteuergesetz
EStH = Einkommensteuer-Hinweise
EStR = Einkommensteuer-Richtlinien
EUAHiG = EU-Amtshilfegesetz
HGB = Handelsgesetzbuch
KStG = Körperschaftsteuergesetz
Rn. = Randnummer
TIEA = Tax Information Exchange Agreement
WoFIV = Wohnflächenverordnung
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Einkommensteuerrechtliche Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG
1. Anspruchsvoraussetzungen
1.1 Persönliche Voraussetzungen
1 |
Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind alle beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. EStG und des KStG berechtigt, die auch die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllen (vgl. II. Beihilferechtliche Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG). |
2 |
Bei Mitunternehmerschaften oder Gemeinschaften ist nach § 7a Absatz 7 Satz 1 EStG der einzelne Beteiligte anspruchsberechtigt. Das Wahlrecht zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG darf sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nur einheitlich ausgeübt werden (§ 7a Absatz 7 Satz 2 EStG). |
1.2 Sachliche Voraussetzungen
3 |
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann in Anspruch genommen werden für eine neue Mietwohnung (vgl. 4. Förderobjekt), die im entsprechenden Förderzeitraum (vgl. 3. Förderzeitraum) angeschafft oder hergestellt wird - unter Erfüllung der Nutzungsvoraussetzung (vgl. 5. Nutzungsvoraussetzung) und Einhaltung der Baukostenobergrenze (vgl. 7. Baukostenobergrenze). |
4 |
Beschränkt Steuerpflichtige, die im Inland eine neue Mietwohnung herstellen oder anschaffen und mit den aus deren entgeltlichen Überlassung erzielten Einkünften im Inland steuerpflichtig sind, können die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen in Anspruch nehmen. |
5 |
Wird eine neue Mietwohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft, kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur vom Erwerber in Anspruch genommen werden (§ 7b Absatz 1 Satz 3 EStG). Veräußert der Erwerber die neue Mietwohnung noch bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung weiter, kann nur der Zweit- bzw. Letzterwerber die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch nehmen. |
2. Fördergebiet
6 |
Die Regelung gilt für jede neue Mietwohnung im Inland. |
7 |
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG findet auch Anwendung, wenn die neue Mietwohnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat belegen ist, der aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EUAHiG in einem Umfang leistet, der für die Überprüfung der Voraussetzungen dieser Vorschrift erforderlich ist. Soweit es sich um einen Drittstaat handelt, ist anhand der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit diesem Staat zu prüfen, ob die entsprechenden Vorauss... |
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