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Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer, Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

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FinMin Hamburg, Erlaß v. 29.2.2016, S 2377 - 2015/001 - 52

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt wird § 41a Abs. 4 EStG dahingehend geändert, dass der Lohnsteuereinbehalt von 40% auf 100% erhöht wird. Dies gilt unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses; es werden damit auch Arbeitsverhältnisse gefördert, die zusammenhängend nicht mehr als 183 Tage bestehen.

Die Europäische Kommission muss zu diesem Gesetz eine beihilferechtliche Genehmigung erteilen. Das Gesetz kann daher erst in Kraft treten, wenn diese Genehmigung erteilt worden ist. Die Neuregelung ist in Anlehnung hieran erstmalig in dem Monat anzuwenden, der nach dem Monat folgt, in dem diese Genehmigung vorliegt. Das BMF hat den Zeitpunkt der Genehmigung, den Tag des Inkrafttretens sowie den Tag der erstmaligen Anwendung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Die Anwendungsdauer der Neuregelung beträgt 60 Monate nach erstmaliger Anwendung. Danach soll grundsätzlich wieder die bisherige Regelung mit einem Lohnsteuereinbehalt von 40% gelten; vorher soll jedoch noch eine Evaluierung durchgeführt werden.

 

Normenkette

EStG § 41a

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Einkommensteuergesetz / § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
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