Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohnraumförderungsgesetz Schleswig-Holstein / § 15 Mitteilungspflichten und Sicherung der Zweckbestimmung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1)[1] 1Die zuständige Stelle hat über die Wohnungen, ihre Nutzung, die jeweiligen Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie über die Belegungsrechte, die höchstzulässigen Mieten und Gegenleistungen Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Sicherung der Zweckbestimmung der Wohnungen und der sonstigen Bestimmungen der Förderzusage erforderlich ist (Wohnungskataster). 2In das Wohnungskataster sind die Angaben aufzunehmen, die notwendig sind, um die Zweckbestimmung der gebundenen Mietwohnungen zu sichern, und zwar

 

1.

wohnungsbezogene Daten zur Anschrift, Lage im Gebäude, Größe und Zahl der Wohnräume,

 

2.

Daten zur voraussichtlichen Verfügbarkeit,

 

3.

Name und Anschrift des oder der Verfügungsberechtigten,

 

4.

Datum und Aktenzeichen der Förderzusage,

 

5.

Inhalt, Beginn und Ende der Belegungs- und Mietbindungen einschließlich eines eventuellen Vorbehalts für bestimmte Personengruppen,

 

6.

der Name der jeweiligen Mietpartei und die Zahl der Haushaltsangehörigen,

 

7.

das Datum des Wohnberechtigungsscheins oder der Benennung nach § 11 Absatz 1,

 

8.

die Höhe der höchstzulässigen Miete und die Miethöhe bei Mietbeginn,

 

9.

Genehmigungen zur Selbstnutzung, Leerstand oder Zweckentfremdung nach § 11 Absatz 3 Satz 1,

 

10.

Freistellungen nach § 14 Absatz 1 und 2 sowie

 

11.

Inhalt und Dauer bei Belegungsrechten an Ersatzwohnungen.

3Zu diesem Zweck hat die Stelle, die die Förderzusagen nach § 5 Abs. 1 erteilt oder vereinbart, der zuständigen Stelle die hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen und bei ihr vorhandene Nachweise zur Wohnberechtigung zu übermitteln. 4Wurden Wohnumfeld- und Quartiersmaßnahmen gefördert, sind über Förderzweck und -inhalt ebenfalls Daten zu verarbeiten.

Bis 27.01.2022:

(1) 1Die zuständige Stelle hat über die Wohnungen, ihre Nutzung, die jeweilig...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren