Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz Hamburg / §§ 6 - 28 Teil 2 Besondere Vorschriften für Servicewohnanlagen, Wohngemeinschaften, Wohnassistenzgemeinschaften, Wohneinrichtungen, Gasteinrichtungen und Ambulante Dienste

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§§ 6 - 8 Abschnitt 1 Servicewohnen

§ 6 Anforderungen an Servicewohnanlagen

 

(1) Eine Servicewohnanlage darf nur betrieben werden, wenn der Betreiber

 

1.

die erforderliche Zuverlässigkeit hierzu besitzt,

 

2.

den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer angemessen Rechnung trägt sowie

 

3.

eine angemessene Qualität des Wohnens gewährleistet.

 

(2) Der Betreiber hat zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer mindestens folgende Grundleistungen vorzuhalten:

 

1.

eine regelmäßig vor Ort erreichbare Betreuungsperson, deren Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall sichergestellt ist,

 

2.

regelmäßige Information und Beratung,

 

3.

Unterstützung in Krisensituationen,

 

4.

Vermittlung von Dienstleistungen,

 

5.

Angebote zur Freizeitgestaltung,

 

6.

Vermittlung von Kontakten in der Servicewohnanlage und im Stadtteil,

 

7.

in jeder Wohnung die technischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Notrufanlage sowie

 

8.

ein Beschwerdemanagement.

 

(3) 1Auf Wunsch mindestens eines Fünftels der Nutzerinnen und Nutzer ist ein Hausbeirat zu wählen. 2Dieser vertritt die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber dem Betreiber und setzt sich für ein Miteinander in der Wohnanlage ein.

 

(4) 1Der Betreiber hat die Nutzerinnen und Nutzer alle drei Jahre zu ihrer Zufriedenheit mit dem Leistungsangebot der Servicewohnanlage zu befragen und den Nutzerinnen und Nutzern das Ergebnis mitzuteilen. 2Die Teilnahme an der Befragung ist für die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig.

§ 7 Besichtigung, Information

 

(1) Der Betreiber hat Interessenten vor Abschluss der Wohn- und Betreuungsverträge eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung der Servicewohnanlage anzubieten und diese schriftlich zu informieren und mündlich zu beraten über

 

1.

die betreuerische Konzeption der Servicewohnanlage,

 

2.

die wesentlichen baulichen Eigenschaften der Servicewohnanlage und des zu überlassenden Wohnraums,

 

3.

die Grundleistungen der Ser...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    565
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    284
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    137
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    137
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    82
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    73
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    61
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    58
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    53
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
    51
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    45
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    45
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    45
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    45
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    38
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    36
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    36
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe B 3
    35
  • TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 2 ... / §§ 1 - 3 A Urlaubsgeld
    33
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
    31
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Der Autor Dieter Steck liefert das komplette Wissen, um die Regelungen des Steuerrechts bei Immobiliengeschäften nachzuvollziehen. Sie erhalten kompetente Unterstützung zur rechtssicheren Minimierung der Steuerlast.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren