Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg / §§ 13 - 15 Abschnitt 4 Vorschriften für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 13 Anforderungen an die ambulant betreute Wohngemeinschaft

 

(1) Die ambulant betreute Wohngemeinschaft muss unter der verantwortlichen Leitung eines Anbieters stehen.

 

(2) Der Anbieter hat sicherzustellen, dass

 

1.

die von ihm übernommenen vertraglichen Leistungen erbracht werden,

 

2.

die von ihm verpflichtend abzunehmenden Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen,

 

3.

die Qualität des Wohnens angemessen ist; als angemessene Qualität gilt, wenn zumindest für jeweils vier Personen in der Wohnung ein Waschtisch, eine Dusche und ein WC verfügbar sind und die Grundfläche der Wohnung einschließlich der Küche, des Sanitärbereichs, des Flurs, der Vorräume und Abstellflächen (ohne Kellerräume) für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner eine Fläche von 25 m2 aufweist,

 

4.

in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach § 5, sofern dort mehr als acht Personen gemeinschaftlich wohnen, neben den Anforderungen zum Flächenbedarf nach Nummer 3 in der Regel für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit zugeordnetem Sanitärbereich zur Verfügung steht; der Sanitärbereich hat in der Regel einen Waschtisch, eine Dusche und ein WC aufzuweisen und

 

5.

die persönliche und fachliche Eignung der von ihm eingesetzten Beschäftigten für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht und sich diese im erforderlichen Umfang und regelmäßig fortbilden; sofern in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach § 5 mehr als acht Personen gemeinschaftlich wohnen, müssen die nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 zusätzlich erforderlichen Beschäftigten eine für die von ihnen zu leistende Tätigkeit fachliche Qualifizierung aufweisen.

 

(3) Der Anbieter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft hat neben den Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 sicherzustellen, dass

 

1.

im erforderlichen Umfang eine Präsenzkraft täglich anwe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Vermieter-Lexikon

Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Rechtsfragen von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug. Das Buch hilft, Probleme zu erkennen, zu vermeiden oder zu lösen. Mit über 10.000 aktuellen Gerichtsentscheidungen – von Experten ausführlich erläutert. Jetzt in der 18. Auflage!


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren