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Wertermittlungsrichtlinien 2006 / Anlage 22 Wertermittlung im Fall eines Überbaus

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Wertermittlung im Fall eines Überbaus
 
Bei der Bebauung des Innenstadtgrundstücks B wurde ein Überbau vom Nachbargrundstück A um 3,00 m auf einer Länge von 20 m festgestellt. Der derzeitige Bodenwert beträgt 200 EUR/m². Zum Zeitpunkt des Überbaus 1965 betrug der Bodenwert 60 EUR/m². Der Liegenschaftszinssatz betrug 6%. Die Grundstücke haben jeweils eine Fläche von 450 m². Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Überbau noch 100 Jahre bestehen bleibt, da der Eigentümer des herrschenden Grundstücks den Vorteil des Überbaus künftig nicht aufgeben wird. Der Berechnung ist der vorschüssige Rentenbarwertfaktor in Höhe von 17,61 (100 Jahre, 6%) zu Grunde zu legen.
 
Beispielrechnung Nr. 22: Ermittlung der Überbaurente nach Nr. 4.6.1

 

Jährlicher Nutzungsverlust der überbauten Grundstücksteilfläche - Bodenwertverzinsungsbetrag (60 m² x 60 EUR/ m² x 6%)   216 EUR  
jährliche Überbaurente 216 EUR
   
Beispielrechnung Nr. 23: Bodenwert des begünstigten Grundstücks A nach Nr. 4.6.2

 

Bodenwert des Grundstücks (450 m² x 200 EUR/m²)     90.000 EUR
Barwert der Überbaurente (216 EUR x 17,61) - 3.804 EUR  
    86.196 EUR  
Bodenwert des begünstigten Grundstücks 86.000 EUR
   
Beispielrechnung Nr. 24: Bodenwert des belasteten Grundstücks B nach Nr. 4.6.3

 

abgezinster Bodenwert des überbauten Grundstückteils 200 EUR/m² x 60 m² x 0,0029   35 EUR  
Barwert der Überbaurente (216 EUR x 17,61) + 3.804 EUR  
Bodenwert des nicht überbauten Grundstücksteils (450 m² - 60 m²) x 200 EUR/m² + 78.000 EUR  
    81.839 EUR  
Bodenwert des belasteten Grundstücks 82.000 EUR
   

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