Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wassergesetz Hessen / § 4 Eigentumsgrenzen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) Ist ein Gewässerbett ein selbstständiges Grundstück, so wird die Eigentumsgrenze zwischen dem Gewässerbett und den Ufergrundstücken durch die Uferlinie, die Uferlinie durch die Schnittlinie der Wasserfläche mit dem Ufer bei Mittelwasserstand bestimmt.

 

(2) Bildet ein Gewässerbett mit den Ufern ein selbstständiges Grundstück, so bestimmt sich die Eigentumsgrenze zu den angrenzenden Grundstücken nach dem Liegenschaftskataster.

 

(3) 1Steht das Eigentum an einem Gewässerbett den Eigentümerinnen oder Eigentümern der Ufergrundstücke zu, so sind die Anteile Bestandteile der Ufergrundstücke. 2Die Eigentumsgrenze im Gewässerbett bestimmt sich

 

1.

für gegenüberliegende Grundstücke durch eine Linie, die in der Mitte des Gewässers bei Mittelwasserstand verläuft,

 

2.

für nebeneinander liegende Grundstücke durch eine vom Schnittpunkt ihrer Grenze mit der Uferlinie senkrecht auf die vorbezeichnete Mittellinie zu ziehende Linie,

 

3.

für auf der anderen Seite des Gewässers sich fortsetzende Grundstücke durch die Verbindungslinien der beiderseitigen Grundstücksgrenzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht
    306
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    299
  • § 20 Mahnverfahren / V. Verfahren nach Einspruch
    214
  • § 10 Die Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren ... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)
    182
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    134
  • Eigentümerwechsel – Rechtsfolgen / 1.3.3 Betriebskostenabrechnung
    131
  • Schönheitsreparaturklauseln im Gewerbemietrecht - Starre Fristenpläne funktionieren auch hier nicht - Es hieß immer, dass Parteien bei Gewerbemiete alles Mögliche vereinbaren können. Der BGH zeigt jedoch, dass es hier Grenzen gibt.
    131
  • § 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision
    112
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Anerkenntnis
    112
  • Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen
    111
  • § 37 Sozialrecht / I. Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren
    110
  • § 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG
    110
  • § 30 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
    108
  • Kündigung (außerordentliche) von Wohnraum / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung
    95
  • § 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag
    91
  • Mietmangel: Überhöhte Raumtemperatur in Gewerbemieträumen
    90
  • § 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag
    89
  • § 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung
    89
  • § 9 Muster / III. Muster: Klageerweiterung wegen Zahlung mit PKH, hilfsweise Beiordnung
    89
  • § 15 Familienrecht / g) Muster: Zahlungsantrag
    87
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Seminare der Haufe Akademie: Recht, Datenschutz und Compliance
Seminare der Haufe Akademie
Bild: Shutterstock

Mehr als 90 Veranstaltungsthemen, aktuell und auf Basis der neuesten Rechtsprechung. Der Grundstein für Ihren Erfolg.


Wassergesetz Mecklenburg-Vo... / § 52 Eigentumsgrenzen
Wassergesetz Mecklenburg-Vo... / § 52 Eigentumsgrenzen

  (1) Ist ein Gewässerbett ein selbständiges Grundstück, so wird die Eigentumsgrenze zwischen dem Gewässerbett und den Ufergrundstücken durch die Uferlinie bestimmt.  (2) Bildet ein Gewässerbett mit den Ufern ein selbständiges Grundstück, so bestimmt sich ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren