Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wassergesetz Bayern / Art. 94 Festsetzungsverfahren

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Die folgenden Bestimmungen der Abgabenordnung sind in ihrer jeweils geltenden Fassung für das jeweilige Festsetzungsverfahren für das Wasserentnahmeentgelt oder die Abwasserabgabe entsprechend anzuwenden:

 

1.

aus dem Ersten Teil – Einleitende Vorschriften –

 

a)

über die steuerlichen Begriffsbestimmungen:

§ 3 Abs. 4 sowie die §§ 4, 5 und 7 bis 15 AO,

 

b)

über die Haftungsbeschränkung für Amtsträger:

§ 32 AO,

 

2.

aus dem Zweiten Teil – Steuerschuldrecht –

 

a)

über die Steuerpflichtigen:

die §§ 33 bis 36 AO,

 

b)

über das Steuerschuldverhältnis:

die §§ 37, 42, 44 bis 49 AO,

 

c)

über die Haftung:

die §§ 69 bis 71, 73 bis 75 und 77 AO,

 

3.

aus dem Dritten Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften –

 

a)

über die Beweismittel:

§ 92 AO,

 

b)

über den Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten:

die §§ 93, 94, 95 Abs. 1 Satz 1 und § 96 AO,

 

c)

über den Beweis durch Urkunden und Augenschein:

die §§ 98 und 99 AO,

 

d)

über die Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte:

die §§ 101 bis 106 AO,

 

4.

aus dem Vierten Teil – Durchführung der Besteuerung –

 

a)

über die Steuererklärung:

die §§ 152 und 153 AO,

 

b)

über die Steuerfestsetzung:

§ 155 Abs. 3 und 4, § 156 Abs. 2, § 157 Abs. 2 sowie die §§ 163 bis 166 AO,

 

c)

über die Festsetzungsverjährung:

die §§ 169 bis 171 AO mit der Maßgabe, dass in § 171 Abs. 3a Satz 3 AO an Stelle der Bezugnahme "§ 100 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 101 der Finanzgerichtsordnung" die Bezugnahme "§ 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung" tritt, sowie § 174 Abs. 1 bis 3 AO und

 

d)

über die Haftung:

die §§ 191 und 192 AO.

 

(2) Unbeschadet einer vorherigen Festsetzungsverjährung erlöschen Ansprüche nach Art. 90 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG ein Jahr nach dem Tag der tatsächlichen Inbetriebnahme, wenn sie nicht zuvor g...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwalterv ... / 4.5 Faktischer Verwalter
    0
  • GEG 2024 – Synopse / § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: KI-Anwendungen für Immobilienmakler
KI-Anwendungen für Immobilienmakler
Bild: Haufe Shop

Es geht um die Einsatzmöglichkeiten von KI speziell für Maklerbüros - ob im CRM-System, bei der Texterstellung oder bei Bildern und Videos. Anhand von Beispielen gibt es Impulse zur Optimierung von Routineaufgaben und wertvolle Einblicke, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Kosten zu senken. 


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren