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Versammlungsstättenverordnung Niedersachsen / Anlage 2

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(zu § 45 Abs. 1)

Gastspielprüfbuch

nach § 45 NVStättVO

Gastspielveranstaltung: …

Art der Veranstaltung: …

Veranstalterin oder Veranstalter: …

Straße und Hausnummer: …

PLZ: … Ort: …

Telefonnummer: … Telefaxnummer: …

E-Mail-Adresse: …

Das Gastspielprüfbuch gilt bis zum …

Auf der Grundlage der Angaben in diesem Gastspielprüfbuch und einer nichtöffentlichen technischen Probe

am … in (Adresse) …

ist der Nachweis der Sicherheit der Gastspielveranstaltung in dem sich aus den Anhängen ergebenden Umfang erbracht.

Dieses Gastspielprüfbuch ist in drei Ausfertigungen ausgestellt worden, davon verbleibt eine Ausfertigung bei der ausstellenden Behörde.

Vorname und Name der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder einer Vertreterin oder eines Vertreters der Veranstalterin oder des Veranstalters:

…
(Anschrift, falls diese nicht mit der der Veranstalterin oder des Veranstalters übereinstimmt.)

Straße und Hausnummer: …

PLZ: … Ort: …

Telefonnummer: … Telefaxnummer: …

E-Mail-Adresse: …

Dieses Gastspielprüfbuch hat … Seiten und folgende Anhänge:

… Seiten statische Berechnungen (Anhang 1)

… Seiten Angaben über das Brandverhalten der Materialien (Anhang 2)

… Seiten Angaben über die feuergefährlichen Handlungen (Anhang 3)

… Seiten Angaben über pyrotechnische Effekte (Anhang 4)

… Seiten Sonstige Angaben z. B. über Prüfzeugnisse, Baumuster (Anhang 5)

… Seiten …

… Seiten …

… Seiten …

Veranstaltungsleiterin oder Veranstaltungsleiter nach § 38 Abs. 2 und 5 Satz 2 NVStättVO für die geplanten Gastspiele ist

…
(Vorname und Name)

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung nach § 40 NVStättVO sind:

1. Bühne/Studio: …

 

(Vorname und Name)

Befähigungsausweis Nr.:… Ausstellungsdatum:…

ausstellende Behörde:…

2. Halle: …

 

(Vorname und Name)

Befähigungsausweis Nr.: … Ausstellungsdatum: …

ausstellende Behörde: …

3. B...

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