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Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024

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§ 1 Aktueller Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2024 39,32 Euro.

§ 2 Ausgleichsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2024 1,0000.

§ 3 Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2024 48,00 Prozent.

§ 4 Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2024 18,15 Euro.

§ 5 Anpassung der Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

 

(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2024 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Absatz 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0457.

 

(2) Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2024 für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 445 Euro und 1 772 Euro monatlich.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

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