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Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz / § 4 Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Produkte

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(1) Informationen zur Nutzung des Produkts auf dem Produkt selbst, wie die Kennzeichnungen, die Gebrauchsanleitung und die Warnhinweise müssen

 

1.

über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden,

 

2.

in verständlicher Weise dargestellt werden,

 

3.

den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt werden, die sie wahrnehmen können und

 

4.

in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt werden.

 

(2) Informationen zu den Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts, deren Aktivierung und deren Interoperabilität mit assistiven Technologien sowie Informationen zur Nutzung des Produkts, die nicht auf dem Produkt selbst angegeben sind, sondern bei der Nutzung des Produkts oder auf anderem Wege, beispielsweise über eine Webseite, bereitgestellt werden, sind bei Inverkehrbringen des Produkts öffentlich verfügbar zu machen und müssen

 

1.

über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden,

 

2.

für den Verbraucher auffindbar sein,

 

3.

in verständlicher Weise dargestellt werden,

 

4.

den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt werden, die sie wahrnehmen können,

 

5.

in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbaren Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt werden,

 

6.

hinsichtlich ihres Inhalts in Textformaten zur Verfügung gestellt werden, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die in unterschiedlicher Art dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können,

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

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