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Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen / 1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Anforderungen bei der Typprüfung)

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Stufe 1:

Errichtung ab dem 22. März 2010

Stufe 2:

Errichtung nach dem 31. Dezember 2014
Errichtung ab dem 22. März 2010
Feuerstättenart Technische Regeln CO [g/m³] Staub [g/m³] CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%]
Raumheizer mit Flachfeuerung

DIN EN 13240

(Ausgabe Oktober 2005) Zeitbrand
2,0 0,075 1,25 0,04 73
Raumheizer mit Füllfeuerung

DIN EN 13240

(Ausgabe Oktober 2005) Dauerbrand
2,5 0,075 1,25 0,04 70
Speichereinzelfeuerstätten

DIN EN 15250/A1

(Ausgabe Juni 2007)
2,0 0,075 1,25 0,04 75
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise)

DIN EN 13229

(Ausgabe Oktober 2005)
2,0 0,075 1,25 0,04 75
Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung

DIN EN 13229/A1

(Ausgabe Oktober 2005)
2,0 0,075 1,25 0,04 80
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung

DIN EN 13229/A1

(Ausgabe Oktober 2005)
2,5 0,075 1,25 0,04 80
Herde

DIN EN 12815

(Ausgabe September 2005)
3,0 0,075 1,50 0,04 70
Heizungsherde

DIN EN 12815

(Ausgabe September 2005)
3,5 0,075 1,50 0,04 75
Pelletöfen ohne Wassertasche

DIN EN 14785

(Ausgabe September 2006)
0,40 0,05 0,25 0,03 85
Pelletöfen mit Wassertasche

DIN EN 14785

(Ausgabe September 2006)
0,40 0,03 0,25 0,02 90

Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen zum Beheizen, die nicht einer in der Tabelle genannten Feuerstättenart bzw. technischen Regeln zuzuordnen sind, müssen die Anforderungen der Raumheizer mit Flachfeuerung (DIN EN 13240, Ausgabe Oktober 2005) einhalten.

Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen zum Kochen und Backen bzw. zum Kochen, Backen und Heizen, die nicht einer in der Tabelle genannten Feuerstättenart bzw. technischen Regeln unterzuordnen sind, müssen die Anforderungen für Herde (DIN EN 12815, Ausgabe September 2005) einhalten.

Typprüfungen können nur von benannten Stellen durchgeführt werden, die Prüfungen entsprechend den Normen nach der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21...

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