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Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbren ... / § 28 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

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(1) 1Großfeuerungsanlagen, die feste Brennstoffe mit Ausnahme von Biobrennstoffen einsetzen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen dieses Absatzes und der Absätze 2 bis 5, des Absatzes 6 Satz 1, des Absatzes 7, des Absatzes 8 Satz 1 und 3, des Absatzes 9 Satz 1 und der Absätze 10 bis 15 eingehalten werden. 2Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass

 

1.

kein Jahresmittelwert die folgenden Emissionsgrenzwerte überschreitet:

 

a)

Gesamtstaub: 5 mg/m³,

 

b)

Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Quecksilber, bei einer Feuerungswärmeleistung von

aa)

50 MW bis weniger als 300 MW: 0,002 mg/m³,

bb)

300 MW oder mehr: 0,001 mg/m³,

 

c)

Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, bei einer Feuerungswärmeleistung von

aa)

50 MW bis weniger als 100 MW: 150 mg/m³,

bb)

100 MW bis weniger als 300 MW: 100 mg/m³,

cc)

300 MW oder mehr: 85 mg/m³,

 

d)

Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid, bei einer Feuerungswärmeleistung von

aa)

50 MW bis weniger als 100 MW: 200 mg/m³,

bb)

100 MW bis weniger als 300 MW: 150 mg/m³,

cc)

300 MW oder mehr: 75 mg/m³;

 

2.

kein Tagesmittelwert die folgenden Emissionsgrenzwerte überschreitet und kein Tagesmittelwert die folgenden Schwefelabscheidegrade unterschreitet:

 

a)

Gesamtstaub: 10 mg/m³,

 

b)

Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Quecksilber: 0,02 mg/m³,

 

c)

Kohlenmonoxid bei einer Feuerungswärmeleistung von

aa)

50 MW bis weniger als 100 MW: 150 mg/m³,

bb)

100 MW oder mehr: 200 mg/m³,

 

d)

Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, bei einer Feuerungswärmeleistung von

aa)

50 bis weniger als 100 MW: 200 mg/m³,

bb)

100 MW bis weniger als 300 MW: 130 mg/m³,

cc)

300 MW oder mehr: 125 mg/m³,

 

e)

Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als S...

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