Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments ... / Art. 10a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Befindet sich ein Unternehmen in der Situation, dass es die kombinierte Kapitalpufferanforderung zwar erfüllt, wenn sie zusätzlich zu jeder der Anforderungen nach Artikel 141a Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Richtlinie 2013/36/EU betrachtet wird, die kombinierte Kapitalpufferanforderung jedoch nicht erfüllt, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den Artikeln 12d und 12e der vorliegenden Verordnung — sofern nach Artikel 12a Absatz 2 Buchstabe a dieser Verordnung berechnet — betrachtet wird, so hat der Ausschuss die Befugnis, einem Unternehmen zu untersagen, gemäß den Bedingungen der Absätze 2 und 3 des vorliegenden Artikels einen höheren Betrag als den nach Absatz 4 des vorliegenden Artikels berechneten ausschüttungsfähigen Höchstbetrag ("Maximum Distributable Amount") in Bezug auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ("M-MDA") durch eine der folgenden Maßnahmen auszuschütten:

 

a)

Vornahme einer mit hartem Kernkapital verbundenen Ausschüttung;

 

b)

Eingehen einer Verpflichtung zur Zahlung einer variablen Vergütung oder freiwilliger Altersvorsorgeleistungen oder Zahlung einer variablen Vergütung, wenn die entsprechende Verpflichtung zu einer Zeit eingegangen wurde, in der das Unternehmen die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht erfüllte; oder

 

c)

Vornahme von Zahlungen in Bezug auf zusätzliche Kernkapitalinstrumente.

Befindet sich ein Unternehmen in der in Unterabsatz 1 beschriebenen Situation, so teilt es der nationalen Abwicklungsbehörde und dem Ausschuss die Nichterfüllung unverzüglich mit.

 

(2) In der in Absatz 1 beschriebenen Situation beurteilt der Ausschuss nach Anhörung der zuständigen Behörden, gegebenenfalls einschließlich der EZB, unverzüglich, ob die Befugnis nach Absatz 1 auszuüben ist, wobei er...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
      587
    • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
      189
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
      132
    • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
      117
    • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
      95
    • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
      52
    • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
      51
    • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
      44
    • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
      44
    • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
      43
    • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
      42
    • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
      42
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
      41
    • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
      39
    • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
      38
    • Zerlegungsgesetz / §§ 2 - 6 Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer
      33
    • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
      27
    • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
      26
    • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe B 10
      24
    • Gemeindeordnung Hessen / §§ 81 - 82 Erster Titel Ortsbeiräte
      22
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren