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Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das ... / Art. 84 Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt[1] der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 17. August 2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014[2] gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten.

[1] Veröffentlicht am 27. Juli 2012.
[2] Datum korrigiert durch Berichtigung der VO (EU) 650/2012, Abl. L 344 S. 3 .

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