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Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments ... / Art. 25h Prüfungen vor Ort

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(1) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der vorliegenden Verordnung kann die ESMA alle erforderlichen Prüfungen vor Ort der Geschäftsräume, der Grundstücke oder des Betriebsvermögens von Tier 2-CCPs und mit diesen verbundenen Dritten, an die die CCPs operationelle Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten ausgelagert haben, durchführen.

Die in Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe f genannten emittierenden Zentralbanken können einen mit Gründen versehenen Antrag auf Teilnahme an solchen Prüfungen vor Ort an die ESMA richten, wenn dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der Geldpolitik notwendig ist.

Das in Artikel 25c genannte Kollegium für Drittstaaten-CCPs wird unverzüglich über alle Erkenntnisse unterrichtet, die für die Erfüllung seiner Aufgaben relevant sein könnten.

 

(2) Die Bediensteten der ESMA und sonstige von ihr zur Durchführung der Prüfungen vor Ort bevollmächtigte Personen sind befugt, die Geschäftsräume, Grundstücke oder das Eigentum der juristischen Personen, die Gegenstand des Beschlusses der ESMA über die Einleitung einer Untersuchung sind, zu betreten und verfügen über sämtliche in Artikel 25g Absatz 1 genannten Befugnisse. Darüber hinaus sind sie befugt, die Geschäftsräume und Bücher oder Aufzeichnungen für die Dauer und in dem Ausmaß zu versiegeln, wie es die Prüfung erfordert.

 

(3) Die ESMA setzt die zuständige Behörde des betreffenden Drittstaats, in dem die Prüfung vorgenommen werden soll, rechtzeitig vor deren Beginn von der Prüfung in Kenntnis. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung und die Wirksamkeit der Prüfung dies erfordern, kann die ESMA die Prüfung vor Ort ohne vorherige Ankündigung an die CCP durchführen, sofern sie die zuständige Behörde des betreffenden Drittstaats vorab darüber informiert hat. Prüfungen, die gemäß diesem Artikel in ...

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