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Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments ... / Art. 35 Aus der Zeitwertbilanzierung resultierende nicht realisierte Gewinne und Verluste

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Institute nehmen keine Bewertungsanpassungen vor, die dem Ziel dienen, von den Eigenmitteln nicht realisierte, Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten Aktiva oder Passiva auszunehmen, es sei denn, dies betrifft die in Artikel 33 genannten Posten.

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