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Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments ... / A. Schlachttieruntersuchung

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1.

Die zuständige Behörde kann entscheiden, dass zur Schlachtung bestimmtes Geflügel im Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung unterzogen wird. In diesem Fall darf eine Partie Tiere aus einem Betrieb nur geschlachtet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

a)

Den Tieren liegt die Gesundheitsbescheinigung gemäß Kapitel X Teil A bei,

und

b)

die Vorschriften der Nummern 2 bis 5 sind erfüllt.

2.

Die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb muss Folgendes umfassen:

a)

Kontrollen von Betriebsbüchern oder anderen Aufzeichnungen im Betrieb, einschließlich von Informationen zur Lebensmittelkette;

b)

eine Untersuchung der Partie, um festzustellen, ob die Tiere

i) an einer durch Kontakt oder Verzehr des Fleischs auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit leiden oder einen entsprechenden Zustand aufweisen oder ihrem Verhalten nach Anzeichen aufweisen, die den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen,
ii)

allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen zeigen, die bewirken könnten, dass das Fleisch genussuntauglich wird,

oder

iii) Anzeichen aufweisen, dass sie chemische Rückstände über den in Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Höchstwerten oder Rückstände verbotener Stoffe enthalten.

3.

Ein amtlicher Tierarzt oder ein zugelassener Tierarzt muss die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb durchführen.

4.

Die Schlachttieruntersuchung im Schlachthof muss nur Folgendes umfassen:

a)

eine Überprüfung der Identität der Tiere

und

b)

ein Screening, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Tiere eingehalten wurden und keinerlei Anzeichen eines Zustandes vorhanden sind, der sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnte. Das Screening kann von einem amtlichen Fachassistenten durchgeführt werden.

5.

...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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