Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments ... / Kapitel II: Vorschriften für Schlachthöfe

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass Schlachthöfe, in denen Geflügel oder Hasentiere geschlachtet werden, gemäß den Anforderungen der nachstehenden Nummern 1 bis 7 gebaut, angelegt und ausgerüstet sind. Mobile Teilschlachtanlagen müssen zusammen mit ergänzenden stationären Schlachteinrichtungen betrieben werden, um einen vollständigen Schlachthof zu bilden, der die Anforderungen der nachstehenden Nummern 1 bis 7 erfüllt. Mobile Teilschlachtanlagen können zusammen mit mehreren ergänzenden Schlachteinrichtungen betrieben werden, sodass sie mehrere Schlachthöfe bilden.[1] [Bis 08.05.2024: Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass Schlachthöfe, in denen Geflügel oder Hasentiere geschlachtet werden, gemäß den folgenden Vorschriften angelegt und ausgerüstet sind:]

1.

Sie müssen über einen Raum oder einen überdachten Ort für die Anlieferung der Tiere und die Schlachttieruntersuchung verfügen.

2.

Zur Vermeidung einer Kontamination des Fleisches müssen sie

a)

über genügend Räume für die durchzuführenden Arbeitsvorgänge verfügen,

b)

über einen getrennten Raum für das Ausnehmen und weitere Zurichten ("dressing"), einschließlich der Zugabe von Würzstoffen an ganze Geflügelschlachtkörper, verfügen, es sei denn, die zuständige Behörde genehmigt im Einzelfall die zeitliche Trennung dieser Vorgänge in einem bestimmten Schlachthof,[2]

c)

eine räumliche oder zeitliche Trennung der folgenden Arbeitsgänge gewährleisten:

i) Betäubung und Entblutung,
ii)

Rupfen oder Häuten und Brühen

sowie

iii) Versand von Fleisch,

d)

über Installationen verfügen, bei denen das Fleisch nicht mit Böden, Wänden oder Einrichtungen in Berührung kommt,

und

e)

über Schlachtlinien verfügen, die (wo sie betrieben werden), so konzipiert sind, dass der Schlachtprozess kontinuierlich abläuft und Kreuzk...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / A Anwendungsbereich
    0
  • Bremisches Nichtraucherschutzgesetz
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Verordnung über elektromagnetische Felder / Anhang 2 (zu §§ 2, 3) Berücksichtigung von Immissionsbeiträgen anderer Anlagen
    0
  • Warum sollten vor der Einführung neuer PSA Trageversuche ... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
    0
  • Wassergesetz Hamburg / §§ 5 - 8 Abschnitt II: Sonstige Rechte und Pflichten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
25 % Rabatt: Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot
Haufe CoPilot AS
Bild: Haufe Online Redaktion

Profitieren Sie vom rechtssicheren und fundierten Fachwissen des Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot. So haben Sie KI-unterstützt einfachen und blitzschnellen Zugriff auf alle relevanten Vorschriften, Regeln und Arbeitshilfen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren