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Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März ... / 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

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a)

Ein "Bemessungswert" ist ein Zahlenwert für eine Eigenschaft eines Produkts unter festgelegten Betriebsbedingungen. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind alle Anforderungen als Bemessungswerte ausgedrückt.

b)

Ein "Nennwert" ist ein Zahlenwert zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Produkts.

c)

Eine "zweite Lampenhülle" ist eine zweite äußere Umhüllung der Lampe, die für die Lichterzeugung nicht erforderlich ist, zum Beispiel eine äußere Hülse, die beim Zerbrechen der Lampe ein Austreten von Quecksilber und Glas in die Umwelt verhindern, vor ultravioletter Strahlung schützen oder als Lichtzerstreuer dienen soll.

d)

Eine "Klarglaslampe" ist eine Lampe (keine Kompaktleuchtstofflampe), deren Leuchtdichte bei einem Lichtstrom unter 2 000 lm mehr als 25 000 cd/m2 und bei einem höheren Lichtstrom mehr als 100 000 cd/m2 beträgt, deren Hülle durchsichtig ist und deren Glühfaden, Leuchtdiode oder Gasentladungsröhre deutlich sichtbar ist.

e)

Eine "Mattglaslampe" ist eine Lampe, die nicht der Beschreibung unter Buchstabe d entspricht; dazu gehören u. a. Kompaktleuchtstofflampen.

f)

Ein "Schaltzyklus" ist eine Folge von Ein- und Ausschaltzeiten von bestimmter Länge.

g)

Ein "vorzeitiger Ausfall" liegt vor, wenn die Lampe das Ende ihrer Lebensdauer nach einer Betriebszeit erreicht, die kürzer ist als die in den technischen Unterlagen angegebene Bemessungslebensdauer.

h)

Der "Sockel" ist der Teil einer Lampe, der über eine Fassung oder einen Stecker den Anschluss an die Stromversorgung ermöglicht und in den meisten Fällen auch dazu dient, die Lampe in der Fassung zu befestigen.

i)

Die "Lampenfassung" oder "Fassung" ist eine Vorrichtung, die die Lampe hält, und zwar in der Regel, indem sie den Sockel aufnimmt; in diesem Fall dient sie auch zum Anschluss der Lampe an die Stromversor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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