Zur Berechnung der Schallemission wird von Fahrzeugarten nach Tabelle 12 ausgegangen.
Tabelle 12: Fahrzeugarten, Fahrzeug-Kategorien Fz und Bezugsanzahl der Achsen für Straßenbahnen
| Spalte |
A |
B |
C |
| Zeile |
Fahrzeugart |
Fahrzeug-Kategorie Fz |
Bezugsanzahl der Achsen nAchs,0 |
| 1 |
Straßenbahn-Niederflurfahrzeuge |
21 |
8 |
| 2 |
Straßenbahn-Hochflurfahrzeuge |
22 |
| 3 |
U-Bahn-Fahrzeuge |
23 |
Festlegung zu Tabelle 12 Spalte C:
Die Schallleistung des Rollgeräusches nimmt mit der Anzahl der Achsen zu. Bei Abweichung der Anzahl der Achsen nAchs einer Fahrzeugeinheit von der Bezugsanzahl der Achsen nAchs,0 = 8 wird der dritte Term in der Gleichung (Gl. 1) mit nQ = nAchs und nQ,0 = nAchs,0 berücksichtigt. Dieser Term wird für die Schallquellenart Fahrgeräusche nach Tabelle 13 angesetzt. Bei allen anderen Schallquellen nQ = nQ,0. Der A-bewertete Gesamtpegel αA,h,m,Fz der längenbezogenen Schallleistung und die Pegeldifferenz Δαƒ,h,m,Fz im Oktavband ƒ bei der Bezugsgeschwindigkeit v0 = 100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand sind für jede Fahrzeug-Kategorie im Beiblatt 2 zusammengestellt (siehe auch Gl. 1). Die Anzahl von Fahrzeugeinheiten je Stunde und die Zusammensetzung von Straßenbahnen sind den Unterlagen der Verkehrsunternehmen zu entnehmen.
Anmerkungen zu Tabelle 12:
Zeile 1: Die Quellen der Aggregatgeräusche liegen überwiegend auf dem Dach.
Zeilen 2 und 3: Die Quellen der Aggregatgeräusche liegen überwiegend unter dem Fahrzeugboden.