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Verkehrslärmschutzverordnung / 4.8 Rangier- und Umschlagbahnhöfe

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Zur Berechnung der Schallemissionen von Rangier- und Umschlagbahnhöfen werden die in Tabelle 10 aufgeführten Schallquellen berücksichtigt.

Tabelle 10: Schallquellen in Rangier- und Umschlagbahnhöfen

Spalte A B C D E
Zeile Anlagenteil Schallquellenart Höhenbereich h Höhe hs über SO/FO Geräuschursache
1 Rangier- und Umschlagbahnhöfe
2 Einfahr-, Richtungs-, Nachordnungs- und Ausfahrgruppe in Rangier- und Umschlagbahnhöfen sowie in Autoreisezuganlagen Rollgeräusche von Lok und Güterwagen, Aggregate und Antriebsgeräusch der Lok 1 0 m Rauheit der Schienen und Radlaufflächen, Ventilatoren, Motor, Getriebe
3 Antriebsgeräusche der Rangierlok 2 4 m Abgasanlage
4 Kurvenfahrgeräusch 1 0 m Stick-slip, Anlaufen der Radspurkränze am Schienenkopf
5 Einfahrgruppe Abdrückgeräusch von Güterwagen über den Ablaufberg 2 4 m Aggregate und Antrieb der abdrückenden Lok
6 Richtungs- und Nachordnungsgruppe Gleisbremsengeräusch 1 0 m Reibung der Radflanken an Bremsbalken
7 Retardergeräusch (Klingelgeräusch) 1 0 m Eindrücken von Stoßdämpfern
8 Hemmschuhauflaufgeräusch 1 0 m Reibung des Radsatzes auf Metall
9 Auflaufstoßgeräusch 6 1,5 m Pufferstoß
10 Richtungs- und Ausfahrgruppe Geräusch beim Anreißen und Abbremsen von lose gekuppelten Wagen 6 1,5 m ruckartiges Beschleunigen und Abbremsen von lose gekuppelten Güterwagen

Festlegungen zu Tabelle 10: Zeilen 2 bis 4:

Rollgeräusche von Lok und Güterwagen sowie Aggregat- und Antriebsgeräusche der Lok (Höhenbereich 1 und 2) sind in allen Teilen der Rangier- und Umschlagbahnhöfe mit 70 km/h anhand von Beiblatt 1 zu ermitteln. Jede Fahrbewegung ist als ein Ereignis zu werten. Nicht zu berücksichtigen sind Rollgeräusche der abzudrückenden Güterwagen und der abdrückenden Loks sowie die Rollgeräusche der vom Ablaufberg in Richtungs- oder Nachordnungsgruppen ablaufenden Güterwagen.

Zeile 4: Kurvenfahrgeräusche sind in allen Teilen der Rangier- und Umschlagbahnhöfe zu ermitteln, wobei jedes Fahrzeug (Lok, Güterwagen) als jeweils ein Ereignis auf der gesamten Länge jedes Gleisbogens mit r≤ 300 m betrachtet werden muss.

Zeile 5: Die Zahl der Schallereignisse richtet sich nach der Anzahl der Vorgänge des Abdrückens durch die abdrückende Rangierlok. Die Berechnung der Geräusche der abdrückenden Lok erfolgt nach Beiblatt 1, Fz-Kategorie 7 oder 8.

Zeilen 6 und 7: Jede Fahrt eines Güterwagens durch eine Gleisbremse oder über Retarder ist als ein Schallereignis zu werten. In Beharrungsstrecken sind auch die Lokfahrten als Schallereignisse zu ermitteln, wenn die Retarder dafür nicht weggeklappt werden können.

Zeilen 8 und 9: Jeder Güterwagenablauf verursacht je ein Hemmschuhauflaufgeräusch. In den schalltechnischen Ermittlungen ist anzunehmen, dass 15 Prozent aller Schallereignisse im ersten, 25 Prozent im zweiten und 60 Prozent im letzten Drittel der Gleisharfen der Richtungs- oder Nachordnungsgruppen entstehen. Geräusche der Hemmschuhauswurfeinrichtungen sind in den Schallleistungspegeln für Hemmschuhauflaufgeräusche (Beiblatt 3) bereits enthalten. Für Pufferstöße gelten die Sätze 1 und 2 zu den Zeilen 8 und 9 sinngemäß.

Zeile 10: Die Anzahl der Schallereignisse ist abhängig von der Anzahl der angerissenen und abgebremsten, lose gekuppelten Wagengruppen. Fest miteinander gekuppelte Güterwagen bleiben unberücksichtigt.

Angaben zum A-bewerteten Gesamtpegel der Schallleistung und zur Verteilung in Oktavbändern enthält Beiblatt 3.

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