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Vergütung-TV für Bodenverkehrsdienstleistungen, Bodenver ... / Anlage 1

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Tätigkeitsmerkmale

Entgeltgruppe 1

Einfache Tätigkeiten, zu deren Ausführung eine Unterweisung mit entsprechender Einarbeitung von i.d.R. einer Woche erforderlich ist.

Entgeltgruppe 2

Tätigkeiten, zu deren Ausführung i.d.R. eine Unterweisung von bis zu vier Wochen oder notwendige fachspezifische Weiterbildungen sowie eine entsprechende Einarbeitung erforderlich sind, um operative und / oder administrative Prozesse zu unterstützen.

Entgeltgruppe 3

Tätigkeiten, zu deren Ausführung ein fachspezifisches Anlernen von i.d.R. bis zu 24 Monaten oder eine bei Einstellung gleichwertige Berufserfahrung erforderlich ist.

Entgeltgruppe 4

Tätigkeiten, zu deren Ausführung eine fachspezifische Qualifikation, fachspezifische Weiterbildungen und entsprechende Berufserfahrungen von i.d.R. bis zu insgesamt 36 Monaten erforderlich sind.

Entgeltgruppe 5

Tätigkeiten der EG 4, zu deren Ausführung zusätzlich die fachliche Anleitung und ein funktionsbezogenes fachliches Weisungsrecht von Beschäftigten des eigenen Tätigkeitsbereichs gehört, oder Tätigkeiten, zu deren Ausführung i.d.R. eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine bei Einstellung gleichwertige Berufserfahrung erforderlich ist.

Entgeltgruppe 6

Tätigkeiten der EG 5, zu deren Ausführung zusätzlich ein funktionsübergreifendes fachliches Weisungsrecht für Beschäftigte des eigenen Tätigkeitsbereichs bzw. eine fachspezifische Weiterbildung für die notwendigen umfangreichen Betriebskenntnisse erforderlich ist.

Entgeltgruppe 7

Tätigkeiten, zu deren Ausführung i.d.R. eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger entsprechender Berufserfahrung und mit zusätzlicher fachspezifischer Weiterbildung sowie - in den operativen Bereichen - die Übernahme disziplinarischer Befugnisse erforderlich sind.

Entgeltgr...

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