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Verfahrens-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepubl ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Verfahrens-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik ohne Saarland, 23.11.1992, i.d.F. vom 06.02.2004 (AVE-Anfang: 01.02.2004; AVE-Ende: 29.02.2004)

Nummer: 14201.438

Klassifizierung: Verfahrens-TV Urlaub u. Zusatzversorgung

Fachbereich: Maler- u. Lackiererhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik ohne Saarland

Geltungsbereich: Arbeiter u. Angestellte

Datum: 23. November 1992

Vorgänger: 14201.419

Nachfolger: 14201.442

AVE
AVE Anfang 01. Februar 2004
AVE Ende 29. Februar 2004

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 113 vom 22. Juni 2004

Bemerkung

a) Die bei den AVE-Einschränkungen in Bezug genommene AVE-Bekanntmachung ist beim TV 14201.398 abgedruckt.
b) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
c) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Maler- und Lackiererhandwerk

vom 4. Juni 2004

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

c) der Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung vom 23. November 1992 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 15. Juni 1999, 15. Februar 2001 und 20. Mai 2003 sowie des Wiederinkraftsetzungstarifvertrages vom 6. Februar 2004

für das Maler- und Lackiererhandwerk,

mit Wirkung

zu Buchstabe c: vom 1. Februar 2004

mit den weiter unten s...

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