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Verfahrens-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepubl ... / § 8 Antrag auf Zusatzversorgung

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1.

Der Antrag auf Gewährung einer "ZVK-Zukunft"-Rente oder einer Beihilfe ist vom Berechtigten schriftlich auf einem Vordruck der Kasse zu stellen; die dort gestellten Fragen sind zu beantworten und die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

 

2.

Zum Nachweis der sonstigen Voraussetzungen sind dem Antrag beizufügen:

 

a)

Nachweise über Zeiten, in denen ein Arbeitsverhältnis zu einem vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten Betrieb bestand. Zeiten der Tätigkeit nach dem 1. Januar 1972 - bzw. nach dem 1. Juli 1975 in Berliner Betrieben -, bei den Angestellten nach dem 1. Januar 1982, und Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 1. Januar 1991 müssen durch die Teile B der Lohnnachweiskarte (§ 3) bzw. des Beschäftigungsnachweises (§ 4) nachgewiesen werden.

 

b)

Nachweise über Zeiten der Ausbildung und Beschäftigung als Jugendlicher im Maler- und Lackiererhandwerk.

 

c)

Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Zeiten vorübergehender Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.

 

d)

Die Bescheide der betreffenden Zusatzversorgungskassen über die dort anerkannten Wartezeiten und über die Ablehnung oder Gewährung von Leistungen, falls der Antragsteller die Anrechnung fremder Wartezeiten gemäß § 15 Nr. 1d TZA Maler-Lackierer wünscht.

 

e)

Den Bescheid des Unfallversicherungsträgers bei Eintritt des Versicherungsfalls infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gemäß § 14 TZA Maler-Lackierer.

 

3.

Zum Nachweis der sonstigen Voraussetzungen sind dem Antrag beizufügen:

 

a)

für die "ZVK-Zukunft"-Altersrente und für die Altersbeihilfe die Geburtsurkunde oder der Rentenbescheid,

 

b)

für die "ZVK-Zukunft"-Erwerbsunfähigkeitsrente und für doe Beihilfe zur gesetzlichen Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit der vollständige Rentenbescheid des Versicherungsträgers, aus ...

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