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Vereinbarung zum Mantel-TV, Einzelhandel, Sachsen, 09.10 ... / § 1 GELTUNGSBEREICH

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A.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Tarifvertrag gilt im Gebiet des Freistaates Sachsen.

 

B.

Fachlicher Geltungsbereich

Der Tarifvertrag gilt für die Betriebe des Einzelhandels aller Branchen und Betriebsformen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe.

 

C.

Persönlicher Geltungsbereich

Der Tarifvertrag erfaßt alle Angestellten, die gewerblichen ArbeitnehmerInnen sowie die in einem Berufsausbildungsverhältnis befindlichen Personen. Ausgenommen sind Personen, die nach § 5 Abs. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz nicht als ArbeitnehmerInnen im Sinne dieses Gesetzes gelten.

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Vereinbarung zum Mantel-TV, Einzelhandel, Sachsen, 09.10.1996 (AVE-Anfang: 01.11.1996; AVE-Ende: 31.12.1999) Nummer: 15325.010 Klassifizierung: Vereinbarung zum Mantel-TV Fachbereich: Einzelhandel Tarifgebiet: Sachsen Geltungsbereich: Arbeiter, ...

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