Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Urheberrechtsgesetz / § 90 Einschränkung der Rechte

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Für die in § 88 Absatz 1 und § 89 Absatz 1 bezeichneten Rechte gelten nicht die Bestimmungen

 

1.

über die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34),

 

2.

über die Einräumung weiterer Nutzungsrechte (§ 35) und

 

3.

über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42).

2Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur Verfilmung keine Anwendung. 3Ein Ausschluss der Ausübung des Rückrufsrechts wegen Nichtausübung (§ 41) bis zum Beginn der Dreharbeiten kann mit dem Urheber im Voraus für eine Dauer von bis zu fünf Jahren vereinbart werden.

 

(2) Für die in § 88 und § 89 Absatz 1 bezeichneten Rechte gilt nicht die Bestimmung über das Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung (§ 40a).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.127
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.622
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.243
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.843
  • Erholungsbeihilfen
    1.741
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.552
  • TVöD-V / § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
    1.528
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.526
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.516
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.362
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.328
  • Jubiläumszuwendung
    1.325
  • Urlaubsabgeltung
    1.299
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.291
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.269
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.258
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.249
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.220
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3 Lohn (§ 5 BRTV)
    1.172
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
BFH: Fairnessausgleich ist umsatzsteuerpflichtig
Video Kanzlei
Bild: PictureP. - Fotolia

Steuerbare und steuerpflichtige Vergütungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz heraus ergeben, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Aus dem Urheberrechtsgesetz leiten sich Zusatzvergütungen ab, wenn die bisherige Vergütung des Urhebers unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen des Dritten ist. Diese nachträgliche Vergütung als sog. Fairnessausgleich ist umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn die Zahlung durch einen Dritten an den Urheber erfolgt.


BMF Kommentierung: Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung
Hand Tastatur Daten
Bild: Gerd Altmann/Pixabay

Das BMF hat dargelegt, wann bei Softwareauftragsentwicklungen eine  Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG besteht. Die Aussagen stehen im Lichte der umfassenden Urheberrechtsreform aus 2021.


OLG-Entscheidung: Rückruf eines Nutzungsrechts durch den Urheber
Absperrband
Bild: Haufe Online Redaktion

Der Rückruf eines von einem Urheber eingeräumten Nutzungsrechts an einem (Vereins-) Logo ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Ein Austritt aus dem Verein reicht für den Rückruf nicht.


Haufe Shop: Lust auf Montag
Lust auf Montag
Bild: Haufe Shop

In Zeiten von Unsicherheit und Veränderung stoßen wir mit herkömmlichen Arbeitsweisen schnell an unsere Grenzen. Dieses Buch schafft Klarheit über die Herausforderungen unserer komplexen Arbeits- und Lebenswelt und vermittelt das nötige Handwerkszeug, um die eigene Zukunft bewusst und mit Freude zu gestalten. Es ermutigt zur bewussten Entwicklung der eigenen Potenziale und zeigt, wie diese sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. So wird Arbeitszeit wieder zur wertvollen Lebenszeit in der wir uns auf den Montag freuen.


Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Besondere Bestimmungen für Filme (§ 88 bis § 95 UrhG)
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Besondere Bestimmungen für Filme (§ 88 bis § 95 UrhG)

  Rz. 46 Für Filme[1] gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften über Urheberrechte[2] und verwandte Schutzrechte[3], soweit sich aus den Sonderbestimmungen der § 88 bis § 95 UrhG nichts anderes ergibt.  Rz. 47 Filmwerke[4]: Ein Filmwerk ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren