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TV Zusatzversorgung, Transportbetongewerbe, Bayern, 05.0 ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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TV Zusatzversorgung, Transportbetongewerbe, Bayern, 05.06.2001 (AVE-Anfang: 01.07.2001; AVE-Ende: 31.12.2011)

Nummer: 05151.050

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Transportbetongewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeitnehmer u. Auszubildende

Datum: 05. Juni 2001

Vorgänger: 05151.038

AVE
AVE Anfang 01. Juli 2001
AVE Ende 31. Dezember 2011

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 134 vom 23. Juli 2003

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Transportbetongewerbe

vom 26. Juni 2003

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

die Tarifvereinbarung für den Fachbereich Transportbeton in Bayern vom 5. Juni 2001 zur Übernahme der Tarifverträge über die Zusatzversorgung in der Steine- und Erdenindustrie, des Betonsteinhandwerks und der Ziegelindustrie in Bayern vom 5. Juni 2001

mit Wirkung vom 1. Juli 2001

für allgemeinverbindlich erklärt.

Unterzeichnet:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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